ELENA-Verfahren: Steuerpflichtiger Einmalbezug
Steuerpflichtige Einmalbezüge sind meldepflichtig für ELENA
Die nachfolgend aufgeführten Einmalbezugsarten haben Sie ab 2010 im ELENA-Verfahren im Datenbaustein DBSE zu melden:
- Weihnachtszuwendungen
- 13. und 14. Monatsgehälter
- Urlaubsgeld
- Gratifikationen und Tantiemen
- Urlaubsabgeltungen
- Jubiläumszuwendungen
- Abfindungsbrutto
- sonstige Einmalbezüge sind ebenfalls mit einem Freitext zu melden
ELENA-Verfahren: Ihr Lohnprogramm hilft
Dieser Datenbaustein ist nur zu erstatten, wenn auch ein Sonstiger Bezug gezahlt worden ist, in allen anderen Monaten ohne Einmalbezug wird der DBSE nicht gemeldet. Die Zusammenstellung der Datenbausteine übernehmen in aller Regel die Lohnprogramme für Sie, sodass es Ihnen lediglich obliegt, die Zahlungen als Einmalzahlungen oder Sonstigen Bezug zu kennzeichnen.
Achten Sie bitte in Ihrem Lohnprogramm auf die korrekte Zuordnung der Zahlungen, damit diese auch als Einmalzahlungen oder Sonstige Bezüge für die Meldungen im ELENA-Verfahren programmseitig erkannt werden können.
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