ELENA: Kaum in Kraft, schon sind Änderungen zu erwarten

Kaum gilt seit dem 01.01.2010 das Gesetz über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA), schon werden Änderungen diskutiert. Welche sind das und was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber?

ELENA bis 2012
Eines vorweg: ELENA bleibt im Kern bestehen und bildet damit ab 2012 die Grundlage für die Berechnung von Sozialversicherungsleistungen. Diskutiert werden jetzt Änderungen in den Verfahrensvorschriften von ELENA.

Im Wesentlichen geht es um drei Änderungen.

ELENA erfasst keine Streikzeiten
Streikzeiten sind nicht als solche zu kennzeichnen und an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln. Das ist schon der einzige Punkt, der direkt Auswirkungen auf Ihre Pflichten als Arbeitgeber hat.

Alle Daten aus ELENA werden überprüft
Der ELENA-Beirat, dem auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Arbeitnehmervertreter angehören, überprüft noch einmal, ob wirklich alle bisher für ELENA vorzusehenden Daten erforderlich sind. Damit soll Datenschutzaspekten Rechnung getragen werden und überflüssige Datensammlungen sollen unterbleiben. Das hat aber keine direkten Auswirkungen auf Ihre Pflichten als Arbeitgeber.

Beteiligungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertreter bei ELENA sollen verbessert werden
Arbeitnehmervertretern soll im SGB IV ein gesetzlich verankertes Anhörungsrecht eingeräumt wird, wenn zukünftig über den Inhalt der zu erhebenden Daten entschieden wird. Auch das hat aber keine direkten Auswirkungen auf Ihre Pflichten als Arbeitgeber.