Strahlungen sind eine große Gefahr für Arbeitnehmer. Nun erlässt die EU eine neue Richtlinie für Elektromagnetische Felder. Weil fast jeder Arbeitsplatz davon betroffen ist, ist die Umsetzung komplizierter und teurer als geplant. Wann erscheint die neue Richtlinie, wodurch entstehen Elektromagnetische Felder und wie gefährlich sind sie?
Bereits im Jahr 2004 wurde die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Gefährdung von Arbeitnehmern durch elektromagnetische Felder (EMF) erlassen. Tatsächlich basiert sie auf dem Stand der Wissenschaft mit veralteten Grenzwerten aus dem Jahr 1994. Dies führte von Seiten der Hersteller und medizinischen Forschungseinrichtungen zu Bedenken. Somit wurde der Beschluss gefasst, die Richtlinie bis 2011 auf den aktuellen Stand zu bringen.
Neuer Stichtag für die neu überarbeitete Richtlinie ist der 30. April 2012. Die EU- Richtlinie für Elektromagnetische Felder soll vor allem zum Schutz der Arbeitnehmer vor elektromagnetischen Feldern von 0 Hertz bis 300 Gigahertz gelten. Dadurch werden die Arbeitgeber in die Pflicht genommen, die Feldstärken und die Strahlung an den Arbeitsplätzen zu kontrollieren und zu beschränken.
Welche Geräte in der Produktion sind davon betroffen?
Eigentlich strahlen alle Geräte, welche in einem Produktionsbetrieb mit Strom versorgt werden, elektromagnetische Felder aus.
Zum Beispiel:
- Schaltschränke
- Traforäume
- elektronische Betriebsräume
- Werkzeugmaschinen
- Schweißgeräte
- Diagnosegeräte
- etc.
Welche Geräte im Büro sind davon betroffen?
Auch im Büro sind elektromagnetische Felder allgegenwärtig.
Zum Beispiel:
- Handy
- Drahtlose Netzwerke (WLAN)
- Beleuchtung
- Schnurlostelefone
- Computerarbeitsplätze
- etc.
Achtung auch bei Arbeitsplätzen an Bahnstrecken!
Egal, ob Sie an Bord eines Zuges arbeiten oder in unmittelbarer Nähe von Bahnstromleitungen. Auch hier gibt es relative starke elektromagnetische Felder.
Durch die Fristverlängerung auf den neuen Stichtag am 30. April 2012 ist es nun möglich geworden, wertvolle Zeit zu gewinnen, um neue Empfehlungen einschlägiger internationaler und nationaler Gremien und Interessenverbände zu berücksichtigen.