Einzelzimmer statt Großraumbüro: Sofort mehr Steuern sparen
Einzelzimmer statt Großraumbüro
Die Kosten für Ihre Umbaumaßnahmen können Sie nicht als sofort abziehbare Betriebsausgaben geltend machen, sondern nur als nachträgliche Herstellungskosten abschreiben. Diese Auffassung vertrat das Finanzamt bei einer GmbH, die ein Großraumbüro in mehrere Einzelbüros umbauen ließ und die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.
Begründung des Finanzamts: Durch das Einziehen zusätzlicher Wände werden bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt und das hat eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten zur Folge.
Praxis-Tipp "Großraumbüro"
Das letzte Wort ist in diesen Fällen noch nicht gesprochen. Denn vor dem BFH ist ein Verfahren anhängig, in dem es um diese Frage geht. Wenn Sie mit Ihrer GmbH in einem vergleichbaren Fall ebenfalls Ärger mit dem Finanzamt haben: Legen Sie deshalb gegen einen nachteiligen Steuerbescheid Einspruch ein, stellen sie auf den verhältnismäßigen Bau- und Kostenaufwand ab und verweisen Sie auf das anhängige Verfahren beim BFH (Az.: IX R 39/06).
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