Businesstipps Steuern & Buchführung

Einwendungen gegen einen Vorläufigkeitsvermerk

Wenn Sie einen teilweise vorläufigen Steuerbescheid erhalten, können Sie gegen Vorläufigkeitsvermerk nur innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat Einspruch erheben. Wenn Sie das nicht tun, dann wird der vorläufige Steuerbescheid bestandskräftig.

Einwendungen gegen einen Vorläufigkeitsvermerk

Erhalten Sie dann später einen geänderten, endgültigen Steuerbescheid, dann können Sie gegen diesen Bescheid nicht Einspruch einlegen mit der Begründung, dass der Vorläufigkeitsvermerk im ursprünglichen Bescheid nicht rechtmäßig war.

(Finanzgericht Berlin, Urteil Az. 3 K 3669/97 vom 15.12.2000, Revision beim Bundesfinanzhof ist eingelegt)

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