Einmalgebühren im Franchising

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Gebühren in den meisten Kooperationssystemen, so auch im Franchising: Einmalgebühren, die für den Einstieg (Einstiegsgebühren) zu zahlen sind. Dazu kommen laufende Gebühren, die sich meist an Umsätzen oder Systemleistungen des Franchisegebers orientieren und fortlaufend zu entrichten sind. Was aber sind die Einmalgebühren im Franchising?

Einmal- oder Einstiegsgebühren
Ein Franchiseunternehmen, egal welcher Natur, braucht meist mehrere Jahre und investiert enorme Summen in Form von unterschiedlichsten Investitionen und Aufwendungen in das Partnererfolgskonzept, bevor es zur Marktmultiplikation reif ist! Welche Bedeutung die Einmal- oder Einstiegsgebühren haben, zeigt Ihnen dieser Artikel.

Entwicklung kostet Zeit und Geld
Franchisegeber bringen bestimmte Innovationen oder technische Lösungen zur Patentreife, lassen regelmäßig ihre Wort-Marke schützen. Sie betreiben somit einen gewaltigen Vorlaufaufwand, bevor sie überregional geeignete Franchisepartner anwerben. Erst nach der erfolgreichen Akquisition vieler Franchisepartner werden System (Geschäftskonzept) wie Marke, Produkte wie Dienstleistungen bekannter und erfolgreicher. Jetzt können Leistungen zurückfließen.

Über die Einmalgebühren fließt Geld zurück
Haben Franchiseunternehmen ihr Konzept erst einmal entwickelt und im Markt etabliert, stecken jahrelange Erfahrungen in der Bearbeitung des entsprechenden Marktes dahinter. Dieses wertvolle Wissen geben sie an Franchisepartner weiter und lassen es sich über den Systembeitritt bezahlen. Dieser Return realisiert sich regelmäßig über die Einmalgebühren

Verwendung der Gebühren
Einmalgebühren sind aus Sicht des Franchisegebers also finanzielle Entschädigungen für den Vor- und Anlauf des Unternehmens und alle damit in Verbindung stehenden Aufwendungen für die "schlüsselfertige Franchiseexistenz".

Desweiteren werden sie auch zur weiteren Entwicklung und laufenden Verbesserung bzw. Bewirtschaftung des gesamten Franchisesystems eingesetzt. Die Einmal- oder Einstiegsgebühr ist deshalb regelmäßig erfolgsunabhängig. Sie fällt beim Eintritt eines neuen Partners in das Kooperationssystem an und ist nicht von der Erzielung bestimmter Umsätze abhängig. Das ist der wesentliche Unterschied zu den laufenden Gebühren.

Höhe der Einmalgebühren
Ihre Höhe ist abhängig vom Erfolg des Gesamtunternehmens, dem Konzeptversprechen, vom Bekanntheitsgrad, dem gewährten Know-how, der darin enthaltenen Erstausstattung und vielen anderen Faktoren. Es gibt Systeme, die Ihnen den Beitritt als Partner bereits für wenige tausend Euro Einstiegsgebühr ermöglichen. Voll- und Teilzeitkonzepte, Produkt- oder Geschäftskonzeptlizenzen, alle sind unterschiedlich strukturiert.

Es gibt aber auch Systeme, die deutlich mehr als 50.000,00 Euro Einstiegsgebühr zzgl. möglicherweise direkt mit dem Einstieg verbundene weitere Investitionen verlangen. Nicht immer ist das teurere System dabei allerdings auch das Bessere. Insofern lohnt es sich genau hinzusehen, wer was bietet und was Ihrer eigenen Vorstellung, Ihren geschäftlichen Zielen und Ihrer beruflichen Neigung am nächsten kommt.

Keine Geheimnisse über Gebührenhöhe und Bezahlungsmodalitäten
Ein gutes System kennt keine Geheimnisse, um Neueinsteiger entsprechend zum Einstieg zu motivieren. Es hat entsprechende Leistungsprofile und lässt sich diese selbstverständlich bezahlen! Deshalb: Suchen Sie das Gespräch mit Ihren potentiellen, zukünftigen Franchisekollegen, denn die wissen schon besser Bescheid über Internitas, auch über Leistung und Gegenleistung. Dann bekommen Sie genau die Informationen, die Sie benötigen, um Ihre abgesicherte Entscheidung fällen zu können!