Einlagewert: Schnell noch Steuern sparen!
Lesezeit: < 1 MinuteSchreiben Sie sich einen Eigenbeleg über die Einlage, aus dem der Wert hervorgeht
1. Haben Sie das Gut privat vor noch nicht 3 Jahren gekauft, errechnen Sie den Einlagewert so, als hätten Sie Ihre Anschaffungskosten seit dem Kauf bis zum Tag der Einlage abgeschrieben – was als „Buchwert“ übrig bleibt, ist Einlagewert.
2. Bei einem älteren Gut dürfen Sie den aktuellen Wert schätzen. Belegen Sie Ihre Schätzung am besten durch den Ausdruck von ähnlichen Angeboten in Gebrauchtwaren-Börsen wie z.B. eBay.
Jede Einlage rechnet sich!
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