Einladung zur Betriebsratssitzung rechtssicher erstellen

"Das kann doch nicht so schwer sein". Ist es leider doch. Die Einladungen müssen rechtssicher sein, damit Beschlüsse rechtswirksam sind. Wie sieht die Tagesordnung aus? Was passiert bei Abwesenheiten einzelner Mitglieder? Wann und wie muss die Einladung vorliegen? Der Betriebsratsvorsitzende hat bei der Einladung auf einiges zu achten. Hier erfahren Sie, worauf es beim Schreiben ankommt.

Der Betriebsrat

Liebe Kollegen,

wir treffen uns übermorgen zur nächsten Sitzung um 15 Uhr im Besprechungsraum.

Die Tagesordnung:

  1. Begrüßung

  2. Berichte der Ausschüsse

  3. Personelles

  4. Soziale Angelegenheiten

  5. Diskussion

  6. Verschiedenes

Ich hoffe auf zahlreiches und gut vorbereitetes Erscheinen.

Der Betriebsratsvorsitzende

Sieht so eine durchdachte, sinnvolle und rechtssichere Einladung aus?

Darauf muss geachtet werden

Ganz klar, im obigen Beispiel fehlte schon mal Ort und Datum der Einladung. Diese muss rechtzeitig geschrieben und zugestellt (ca. 7 – 14 Tage vorher) werden, damit genügend Vorbereitungszeit für die Mitglieder besteht. Sollte ein Mitglied verhindert sein, kann dafür gesorgt werden, dass ein Ersatzmitglied seinen Platz einnimmt. Die notwendige Anzahl an Mitgliedern ist unumgänglich für die Rechtssicherheit von Beschlüssen.

Eine Einladung zu "übermorgen" ist mit Sicherheit nicht rechtzeitig. Hier treffen wir schon auf den nächsten Fehler: Ort und Zeit sind nicht eindeutig definiert, es sei denn, es gibt nur einen Konferenzraum in der Firma. Eine korrekte Angabe wäre beispielsweise: Montag, 12. März 2011, 15 Uhr, Besprechungsraum des Betriebsrats oder Mittwoch 2. Juni, 10 Uhr, im Besprechungsraum im ersten Stock.

Die Adressaten

Alle Betriebsratsmitglieder müssen eingeladen werden. Sie können oben alle Namen aufführen, so dass Sie sicher sind, keinen vergessen zu haben. Sollte ein Mitglied verhindert sein, muss ein Ersatzmitglied dessen Platz einnehmen, damit eine Beschlussfassung möglich wird. 

Die Tagesordnung

Auf so eine allgemeine Tagesordnung kann man sich nicht vorbereiten. Die Punkte müssen genau aufgeführt sein. Möglich ist beispielsweise folgendes:

  1. Durchsprache des Protokolls vom…, Aufgabenerledigung, Projektfortschritt

  2. Bericht des Wirtschaftsausschusses

  3. Beschlussfassung über die Teilnahme des Betriebsrats an der Fortbildung

  4. Personelle Angelegenheiten
    a. Information, ggf. Beschlussfassung über die Neueinstellung von Herrn Müller auf die Stelle XX
    b. Information, ggf. Beschlussfassung über die geplante Entlassung von Frau Petersen
  1. Gehaltsstruktur
    Information, Durchsprache, ggf. Beschlussfassung über den Plan der geänderten Gehaltsstruktur der Geschäftsführung (liegt dieser Einladung bei)
  1. Vorbereitung der nächsten Sitzung

  2. Berichte aus den Ressorts

  3. Neue Ideen einbringen

Die entsprechenden Unterlagen sollten der Einladung beigefügt sein, damit Vorbereitungsmöglichkeit besteht. Die Einladung sollte unterschrieben sein.

Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Einladung

"Kommt doch nicht so drauf an". Das ist leider eine verbreitete und grundfalsche Einstellung. Sollte in der Einladung keine Tagesordnung vermerkt sein, ist die Beschlussfassung nicht rechtswirksam. Dieser Fehler kann behoben werden, allerdings nur wenn:

  • alle Betriebsratsmitglieder anwesend sind
  • ein einstimmiger Beschluss über die Punkte der Tagesordnung gefasst wird.   

Klaus Werner Stude, Experte für betriebliche Mitbestimmung, weist auf einen wichtigen Punkt hin: "Sollte versäumt worden sein, ein Ersatzmitglied im Falle einer Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds zu laden, ist eine rechtswirksame Beschlussfassung nicht möglich." Als Verhinderungsgründe gelten Krankheit, Urlaub und Teilnahme an einer Schulung. Der Grundsatz ist: Betriebsratsarbeit geht vor betrieblicher Arbeit (siehe u. a. § 37 BetrVG und entsprechende Kommentierung).

Grundsätzlich gilt: Manche Fehler, die bei der Ladung oder der Tagesordnung gemacht wurden, können – sofern sie noch keine Außenwirkung gezeigt haben – durch eine ordnungsgemäße Beschlussfassung in einer nächsten Sitzung beseitigt werden.