Einkommensteuer-Nachzahlungen: Zinsen sind keine Betriebsausgaben
Hintergrund: Auf Steuernachzahlungen werden Zinsen fällig. Aber nur dann, wenn seit dem Jahr, in dem die Steuer entstanden ist, mehr als 15 Monate vergangen sind. Von diesem Zeitpunkt an verlangt das Finanzamt zusätzlich zur Nachzahlung für jeden weiteren Monat 0,5% der Nachzahlungssumme als Zinsen.
Beispiel: Im Juli 2005 findet bei Ihnen eine Betriebsprüfung statt. Das Finanzamt fordert darauf hin für 2003 eine Nachzahlung in Höhe von 5.000 Euro. Zusätzlich müssen Sie Nachzahlungszinsen in Höhe von 100 Euro zahlen (für April bis Juli 2005).
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