Einigungsstelle darf nicht vom Betriebsrat blockiert werden
Lesezeit: < 1 MinuteIm Regelfall entscheidet das Gericht nicht, ob Ihr Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat, sondern es bestellt die Einigungsstelle, es sei denn, sie ist offensichtlich unzuständig (§98 Arbeitsgerichtsgesetz).
- der Streitfall erkennbar nicht mitbestimmungspflichtig ist,
- der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht durch das Abschließen einer Betriebsvereinbarung schon ausgeübt hat,
- das Mitbestimmungsrecht nicht dem antragstellenden Betriebsrat, sondern dem Gesamtbetriebsrat zusteht,
- das Mitbestimmungsrecht im konkreten Streitfall schon durch eine gerichtliche Entscheidung rechtskräftig abgelehnt wurde oder
- eine abschließende tarifliche Regelung besteht, die für eine Mitbestimmung des Betriebsrats keinen Raum lässt.
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: