Einigungsstelle darf nicht vom Betriebsrat blockiert werden
Im Regelfall entscheidet das Gericht nicht, ob Ihr Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat, sondern es bestellt die Einigungsstelle, es sei denn, sie ist offensichtlich unzuständig (§98 Arbeitsgerichtsgesetz).
- der Streitfall erkennbar nicht mitbestimmungspflichtig ist,
- der Betriebsrat sein Mitbestimmungsrecht durch das Abschließen einer Betriebsvereinbarung schon ausgeübt hat,
- das Mitbestimmungsrecht nicht dem antragstellenden Betriebsrat, sondern dem Gesamtbetriebsrat zusteht,
- das Mitbestimmungsrecht im konkreten Streitfall schon durch eine gerichtliche Entscheidung rechtskräftig abgelehnt wurde oder
- eine abschließende tarifliche Regelung besteht, die für eine Mitbestimmung des Betriebsrats keinen Raum lässt.
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