Eine innergemeinschaftliche Lieferung sollten Sie immer richtig nachweisen
Anforderungen an den Versendungsbeleg
Versenden Sie die innergemeinschaftliche Lieferung an den ausländischen Abnehmer, muss sich aus dem Versendungsbeleg ergeben, dass die Ware in das Ausland gelangt ist.
Als Nachweis reicht der Postlieferungsschein aus.
Nicht ausreichend ist dagegen eine Kopie des CMR-Frachtbriefs.
Nach Ansicht des Finanzgerichts Bremen (Urteil vom 01.12.2004, Az.: V 64/04) handelt es sich nämlich bei CMR-Frachtbriefen nicht um einen ausreichenden Versendungsbeleg, wenn der Empfangsvermerk des Empfängers fehlt.
Hierfür steht die Abkürzung CMR
Die Abkürzung CMR stammt aus dem Französischen und steht für: Convention relative au Contrat de transport international de Marchandises par Route.
Hier handelt es sich um ein Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr.
Die CMR ist ein völkerrechtliches Abkommen zur frachtrechtlichen Gestaltung des grenzüberschreitenden Warentransports mit Kraftfahrzeugen.
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