Eine Hausverlosung im Internet ist nicht zulässig

Auch wenn es auf den ersten Blick verlockend klingt, seine Immobilie im Internet zu verlosen, so ist dies nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs BGH (Az.: 1 StR 529/10) in Deutschland nicht zulässig.

Begründet wird dies mit dem nicht erlaubnisfähigen Glücksspiel. Wer ohne die entsprechende Lizenz Glücksspiele veranstaltet, macht sich sogar strafbar. Diese Glückspiellizenzen haben in der Regel nur staatliche Institutionen, wie zum Beispiel die Spielbanken und Lottozentralen.

Auch der Trick mit sogenannten Geschicklichkeitsspielen, um das Glücksspiel zu umgehen, funktioniert nicht. Hier wird vom Käufer zunächst eine leichte Frage mit drei Antworten gestellt, wobei die eigentliche Antwort sehr leicht ist.

Die bisherigen erfolgreichen Hausverlosungen fanden alle im europäischen Ausland, insbesondere in Österreich statt.

Über Hausverlosung höheren Verkaufspreis erzielen?

Die erste österreichische Hausverlosung fand 2009 statt. Hier wurde versucht, um einen attraktiven Kaufpreis von z. B. EUR 500.000,- zu erzielen, 10.000 Lose zu je EUR 50,- über das Internet zu verkaufen. Nicht immer verläuft aber eine Verlosung erfolgreich. Mache Verkäufer glauben, über die Hausverlosung einen höheren Verkaufspreis zu erzielen, als beim freihändigen Verkauf.

Die Verlosung einer großen Landhausvilla in Hietzing wurde vor Kurzem abgebrochen. Laut Auskunft der Verkäufer war der Losverkauf zu langwierig und die dauernden Besichtigungswünsche der Loskäufer raubten den Verkäufern den Schlaf. Durch die lange Laufzeit, die immer wieder die Verschiebung der Auslosung zur Folge hatte, waren die Loskäufer mittlerweile sehr sauer und vermuteten Betrugsabsichten.

Als Immobilienexperte empfehle ich Ihnen daher dringend, die Finger davon zu lassen. Auch wenn es auf den ersten Blick sehr verlockend klingt, für weinige Euros ein ganzes Haus erwerben zu können. Sie sollten bedenken, dass niemand etwas zu verschenken hat.

Eine gesetzlich zulässige Alternative wäre nur die sogenannte freiwillige öffentliche Immobilienversteigerung. Diese Immobilienversteigerungen sind derzeit nur im norddeutschen und ostdeutschen Raum üblich. Die Einschaltung eines kompetenten Maklers vor Ort, der den Markt kennt, ist eine weitere sehr gute Alternative.