Anders sieht es bei bürgerlichen Namen aus, die den Bestandteil "von" enthalten. Das kommt vor allem im norddeutschen Raum vor. Heißt Ihr Adressat beispielsweise Knut von der Beeck, dürfen Sie nichts abkürzen. Übrigens ist der norddeutsche Namensbestandteil "von" mit dem niederländischen "van" verwandt. Auch diesen dürfen Sie nicht abkürzen.