Ein Prüfvermerk ist nicht automatisch eine Anerkennung strittiger Arbeiten
Dagegen spricht, dass Sie den Prüfvermerk nicht dem Bauunternehmer, sondern dem Bauherrn geschickt haben. Möglicherweise hat sich der Bauherr Ihren Prüfvermerk aber zu eigen gemacht. Am besten klären Sie, wie er sich dem Bauunternehmer gegenüber zum Prüfvermerk geäußert hat.
Hier noch zwei weitere typische Vorgänge im Baualltag und deren rechtliche Einordnung
- Nach Ausführung der strittigen Leistungen überweist der Bauherr weiterhin die im Bauvertrag vereinbarten Abschlagszahlungen. Dass er seinen vertraglichen Zahlungspflichten nachkommt, ist kein Anerkenntnis der strittigen Leistungen.
- Der Bauherr überweist die von Ihnen als Architekt geprüfte Rechnung über die strittigen Leistungen. Damit gibt er eindeutig zu verstehen, dass er die strittigen Leistungen billigt.
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