ArbG Wesel,
Urteil vom 27.04.2005,
Az.: 3 Ca 4775/05
(noch nichts rechtskräftig)
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Abwicklungsvertrag kann Trennung regeln
Ein Abwicklungsvertrag bietet für Sie als Arbeitgeber die Chance, sich nach einer Kündigung ohne Rechtsstreit von einem Arbeitgeber zu trennen.
In einem Abwicklungsvertrag werden alle Rechtsfragen geregelt, die mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusammenhängen.
Der Abwicklungsvertrag selbst ist aber noch keine Rechtsgrundlage für die Beendigung.
Diese folgt vielmehr aus einem Aufhebungsvertrag bzw. einer Kündigung oder Anfechtung des Arbeitsvertrags.
Eine Auslegung oder Umdeutung als Aufhebungsvertrag ist dabei regelmäßig ausgeschlossen.
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist eben gerade nicht Regelungsinhalt eines Abwicklungsvertrags.
Inhalt eines Abwicklungsvertrags: In einem Abwicklungsvertrag können alle offenen Fragen des Arbeitsverhältnisses geregelt werden. Sie sollten insbesondere an folgende Punkte denken:
- Beendigungsgrund (z.B. ordentliche Kündigung)
- Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes
- Freistellung von der Arbeit bis zum Ende der Kündigungsfrist
- Wettbewerbsverbot
- Rückgabe von Betriebsmitteln oder Dienstwagen
- Ausgleichsklausel hinsichtlich aller noch offenen Ansprüche
- Verzicht auf Erhebung einer Kündigungsschutzklage