Eigenverbrauch in der Gastronomie: Die Pauschbeträge 2005

Pauschbeträge dienen der Vereinfachung und bieten die Möglichkeit, kostenlose Leistungen pauschal zu verbuchen. Mit Schreiben vom 30. Mai 2005 hat das Bundesfinanzministerium die Pauschbeträge für den Eigenverbrauch für 2005 festgelegt. Erfreulich dabei: Im Vergleich zu 2004 sind die Pauschbeträge für 2005 unverändert geblieben.

Pauschbeträge 2005

Pauschbeträge dienen der Vereinfachung und bieten die Möglichkeit, kostenlose Leistungen pauschal zu verbuchen, ohne jede Einstellung im Detail aufzuzeichnen. Die Pauschbeträge gelten für

  • alles, was Sie für sich selbst oder Ihr Personal entnehmen (Speisen, Getränke, Gegenstände),
  • Geschenke von nicht unerheblichem Wert,
  • kostenlose Dienstleistungen für Ihre Privatzwecke oder die Ihres Personals (z.B. kostenlose Bewirtung während Ihrer privaten Feier im Restaurant).

Pauschbeträge : Je nach Gewerbeart gelten unterschiedliche Sätze

  Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer in Euro
Gewerbezweig ermäßigter Steuersatz voller Steuersatz zusammen
Bäckerei und Konditorei 732 168 900
Fleischerei 708 528 1.236
Gast- und Speisewirtschaft- mit Abgabe von kalten Speisen- mit Abgabe von kalten und warmen Speisen

840 1.068

888 1.524

1.728 2.592

Café 852 396 1.248

 

Beachten Sie:

  • Auf individuelle Ess- oder Trinkgewohnheiten wird keine Rücksicht genommen.
  • Krankheit oder Urlaub Ihres Personals rechtfertigt keine Änderung der Pauschbeträge.
  • Tabakwaren sind nicht enthalten. Werden diese entnommen, verbuchen Sie diese zusätzlich zu den Pauschbeträgen. Dabei dürfen Sie Schätzwerte angeben.
  • Haben Sie einen gemischten Betrieb (Bäckerei mit Gastwirtschaft oder Café), wählen Sie den Wert des Gewerbezweigs mit dem höchsten Pauschbetrag.
  • Für Kinder gilt: Bis zum vollendeten 2. Lebensjahr sind sie nicht erfasst, bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Werts anzusetzen