Eigenheimzulage: Es gilt das Datum des Erstantrags
Lesezeit: < 1 MinuteAusnahme: Die Änderungen im Bauvorhaben sind so stark verändert, dass von einem neuen Antrag auszugehen ist.
Empfehlung: Die Eigenheimzulage wird vermutlich in absehbarer Zeit abgeschafft. Sichern Sie sich die gegenwärtige Regelung, indem Sie jetzt einen Antrag stellen, den Sie dann ggfs. mehrfach verlängern lassen können, wenn Sie erst später bauen wollen.
Bundesfinanzhof, Urteil Az. III R 61/03 vom 04.11.2004
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