Stellen Sie bis zum 31.12.2005 einen Bauantrag, auch wenn Sie nicht sofort anfangen wollen zu bauen. Wenn Sie die Baugenehmigung erhalten und sich diese später verlängern lassen, ist für die Eigenheimzulage auf den Zeitpunkt des ursprünglichen Bauantrags abzustellen. Das gilt auch für eine Nachtragsgenehmigung, soweit dadurch keine wesentlichen Veränderungen eintreten (Bundesfinanzhof, Urteil Az. III R 61/03 vom 04.11.2004).