Eigenheimförderung: Förderzeitraum reduziert sich von acht auf sieben Jahre
Können Sie also in das neue Haus bis zum Ende des Jahres 2003 nicht mehr einziehen, dann vereinbaren Sie mit dem Verkäufer im notariellen Vertrag, dass Sitz, Nutzen und Lasten erst im Jahr 2004 auf den Käufer übergehen. Denn nur so verschenken Sie bei Förderung kein Jahr.
Bei der Herstellung neuer Wohnungen entscheidet nicht der Übergang, sondern deren Fertigstellung. Wenn Sie es nicht mehr schaffen, bis zum Ende des Jahres 2003 in Ihre neue Wohnung einzuziehen, sollten Sie die Fertigstellung hinausschieben.
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