E-Mail-Werbung: Einverständnis des Empfängers nötig
Lesezeit: < 1 Minute– wenn Sie Werbung für ähnliche Waren oder Dienstleistungen wie bei einem vorangegangen Geschäft verschicken (dann ist ein Interesse des Empfängers an Ihrem Angebot zumindest wahrscheinlich),
– wenn der Empfänger Ihnen nicht ausdrücklich mitteilt, dass er keine Werbe-Mails haben möchte, und
– wenn Sie den Kunden schon bei der Adresserhebung und in allen Werbe-Mails darauf hinweisen, dass er dem Empfang jederzeit widersprechen kann, ohne dass ihm hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen (§ 7 Abs. 3 UWG) – sprich: ohne dass er mehr zahlen muss als die Kosten für seine Internet-Verbindung.
Musterformulierung: Aufklärung über das Widerspruchsrecht
"Bitte senden Sie mir Ihren kostenlosen E-Mail-Infodienst, damit ich stets aktuell über Ihre neuesten Angebote informiert bin.
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