E-Mail-Signatur: Das gehört zu den Pflichtangaben

Die E-Mail-Signatur muss ebenso bestimmte Pflichtangaben enthalten wie der Absender bei einem Geschäftsbrief. Die Pflichtangaben zur Geschäftskorrespondnez gelten auch bei E-Mails - Verstöße können zu Geldstrafen führen. Hier ist die Checkliste für die E-Mail-Signatur.

E-Mail-Signatur: Pflichtangaben bei Unternehmen ohne Handelsregistereintrag

  • Kleingewerbetreibende, GbR und Freiberufler müssen mindestens einen Vornamen und alle Nachnamen der Gesellschafter aufführen.
  • PartG: Vor- und Nachnamen eines Partners und die Ergänzung "& Partner".
  • Auf den Zusatz "Inhaber" verzichten – er ist überflüssig (und irreführend).

E-Mail-Signatur: Pflichtangaben bei Unternehmen mit Handelsregistereintrag

  • Vollständiger Firmenname (ohne unaussprechbare Sonderzeichen wie "@")
  • Rechtsform der Firma
  • Firmensitz
  • Registergericht und Handelregisternummer
  • Bei einer GmbH: Alle Geschäftsführer und Vorsitzenden des Aufsichtsrats mit Vor- und Nachnamen
  • Bei einer GmbH & Co. KG: Alle Pflichtangaben der GmbH
  • Bei einer AG: Alle Vorstandsmitglieder und den Vorstandsvorsitzenden mit Vor- und Nachnamen
  • Den Zusatz "Inhaber" können Sie verwenden

E-Mail-Signatur: Freiwillige Angaben (mit und ohne Handelsregistereintrag)

  • Vollständige Anschrift mit Postfach und Straße
  • Telefon- und Telefaxnummer
  • Internetadresse, E-Mail-Adresse
  • Bankverbindung(en)