Für Unternehmen sollte ab 2011 die Pflicht bestehen, für die nach dem 31. Dezember 2010 beginnenden Wirtschaftsjahre an die Finanzämter zusammen mit den Steuererklärungen eine E-Bilanz sowie eine elektronische Gewinn- und Verlustrechnung zu übermitteln. Der Termin zur Einführung der E-Bilanz wurde um ein Jahr auf das Jahr 2012 verschoben.
Das Vorhaben zur E-Bilanz
Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz wurde durch § 5b EStG die elektronische Übermittlungsmöglichkeit des Inhalts der Bilanz, der GuV sowie einer ggf. notwendigen Überleitungsrechnung vorgesehen. Ferner wurde eine einheitliche Form der Übermittlung von E-Bilanz, Steuererklärungen und weiteren steuererheblichen Unterlagen geschaffen.
Die Verbandsanhörung im Bundesministerium am 11. Oktober 2010 hat aber deutlich gemacht, dass in den Unternehmen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Abgabe einer elektronischen Bilanz noch nicht vorhanden sind und aus diesem Grund die Abgabe der E-Bilanz verschoben werden sollte.
Pflicht zur Abgabe der E-Bilanz wird um ein Jahr auf 2012 verschoben
Die Pflicht zur Abgabe der E-Bilanz sowie der elektronischen Gewinn- und Verlustrechnung wird um ein Jahr verschoben. Dies bestimmt der vom Bundesministerium der Finanzen vorgelegte Entwurf der Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes.
Über diesen Entwurf, mit dem die Einführung der E-Bilanz auf 2012 verschoben wird, muss allerdings noch der Bundesrat am 17. Dezember 2010 entscheiden.
Einführungszeitpunkt der E-Bilanz nur verschoben
Unternehmen sollten diese Frist, mit der die Einführung der E-Bilanz auf 2012 verschoben wurde, zum Aufbau der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Übermittlung der E-Bilanz und E- Gewinn- und Verlustrechnungen nutzen. Hierfür soll im Rahmen eines Pilotprojektes das Verfahren – auf freiwilliger Basis – erprobt werden.