E-Bilanz: Das können Sie erwarten

"Elektronik statt Papier" – lautet eine der Initiativen der Bundesregierung im Rahmen der nationalen E-Government-Strategie. Das sogenannte Steuerbürokratieabbaugesetz verpflichtet die bilanzierenden Unternehmen, Bilanz und GuV elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Welche Chancen und Herausforderungen die E-Bilanz mit sich bringt, lesen Sie in diesem Beitrag.

Wieso E-Bilanz?

Zurzeit sieht die Situation auf der Seite der steuerpflichtigen Unternehmen wie folgt aus:

Die Steuererklärung wird in Papierform erstellt, manuell unterschrieben und an das zuständige Finanzamt geschickt (§ 60 EStDV).

Die Erstellung der Steuerbilanz oder der steuerlichen Überleitungsrechnung erfolgt in einer nicht standardisierten Form.

Und auf die Finanzämter kommt zurzeit Folgendes zu:

Manuelle Erfassung der Steuererklärungsdaten und deren manuelle Weiterbearbeitung bei der Betriebsprüfung.

Der derzeitige Prozess der Vorbereitung, Übermittlung und Auswertung der Steuerbilanz ist unter anderem von Medienbrüchen geprägt. Es geht aber auch anders.

Die Einführung der E-Bilanz

Die Bezeichnung "Steuerbürokratieabbaugesetz" spricht für sich: Mit der Einführung der E-Bilanz strebt der Gesetzgeber nach einer papierlosen, elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz, um einen automatisierten, standardisierten Prozess ohne Medienbrüche zu schaffen. Damit kann eine effizientere Veranlagung sowie ein beschleunigter Betriebsprüfungsprozess geschaffen werden.

Die Steuerbilanz in Papierform ist nicht effizient und nicht zeitgemäß. Zumal werden mittlerweile Steuererklärungen (wie z. B. Einkommensteuer, Gewerbesteuer), Lohnsteuerbescheinigungen und Umsatzsteuervoranmeldungen in elektronischer Form an die Finanzverwaltung übermittelt. Auch der Steuerprüfer ist dazu berechtigt, den Zugriff auf die digitalen Buchhaltungsdaten zu erhalten.

Umfang der E-Bilanz

Der Umfang der zu übermittelnden Daten steigt deutlich. Während heute ca. 100 Positionen an die Finanzverwaltung gemeldet werden, steigt mit der Einführung der E-Bilanz die Anzahl der Positionen – je nach Gesellschaftsform – sogar auf ca. 550.

Folgende Daten sind in Form einer E-Bilanz an die Finanzverwaltung zu übermitteln:

Modul 1: Stammdaten (GCD):

  • Stammdaten des Unternehmens (z. B. Firmierung, Rechtsform, Steuernummer)
  • Eigenschaften des übermittelten Dokuments (z. B. Status, verwendetes GAAP, Erstellungsdatum)

Modul 2: Finanzdaten (GAAP):

  • Bilanz
  • GuV
  • Ergebnisverwendung
  • Steuerliche Modifikation
  • Steuerliche Gewinnermittlung
  • Kapitalkontenentwicklung (betr. Personengesellschaften)

E-Bilanz: Zeitplan

Gemäß §5b Abs. 1 und §52 Abs. 15a EStG, in Verbindung mit der Nichtbeanstandungsregel, sind alle bilanzierenden Unternehmen verpflichtet, für die Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen, den Inhalt der Handelsbilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. der steuerlichen Überleitungsrechnung oder unmittelbar eine Steuerbilanz in elektronischer Form der Finanzverwaltung zu übermitteln.

Der Zeitplan sieht wie folgt aus:

Abgabe im Wirtschaftsjahr

Berichterstattung für das Wirtschaftsjahr

Besonderheiten

2012

2011

Abgabe der Bilanz und der GuV in Papierform

2013

2012

  • Nichtbeanstandungsregelung: Bilanz und GuV kann weiterhin in Papierform abgegeben werden
  • Freiwillige Abgabe in elektronischer Form möglich

2014

2013

Verpflichtung zur Abgabe der Bilanz und GuV in elektronischer Form, entsprechend der festgelegten Taxonomie

E-Bilanz: kurzfristig – Kosten, langfristig – Vorteile

Die Einführung der E-Bilanz bedeutet unter anderem, dass der Rechnungswesensprozess umgebaut werden muss. Es muss eine neue Software erworben werden, die es ermöglicht, die Daten an die Finanzverwaltung zu übertragen. Auch müssen sich die Abteilungen Rechnungswesen und Steuern eng miteinander abstimmen.

Es wird geschätzt, dass die Einführung der E-Bilanz – je nach Unternehmensgröße – zwischen 10.000 und 500.000 Euro kosten kann.

Es wird aber auch erwartet, dass – nachdem auf die E-Bilanz umgestellt ist – sowohl die Finanzverwaltung, als auch die Unternehmen und Banken davon profitieren werden. Und zwar ist es nicht mehr notwendig, die umständliche Überleitung von der Handelsbilanz auf die Steuerbilanz zu machen. Auch die Steuerlatenzen können automatisch berechnet werden.

Dies spart auf lange Sicht Zeit, Geld und die Risiken, die mit der manuellen Datenübertragung verbunden sind.