Wenn Sie sich zum Kauf eines bestehenden Unternehmens entschlossen haben, benötigen Sie detaillierte Informationen über den zu übernehmenden Betrieb und sein Umfeld. Hier kommt die Due Diligence ins Spiel.
Due Diligence bei Unternehmensakquisitionen
Ziel der Due Diligence ist es, die Chancen und Risiken einer Unternehmensakquisition zu erkennen. Damit erhöht sie im Rahmen von Unternehmensakquisitionen nicht nur die Qualität der Entscheidung, sondern verbessert auch die Ermittlung des Unternehmenswertes durch einen verbesserten Informationsstand. Für eine Due Diligence stehen Ihnen verschiedene Informationsquellen zur Verfügung.
Meine Empfehlung: Nutzen Sie für eine Due Diligence alle Ihnen zur Verfügung stehenden Informationsquellen: Denn: Werden bei der Due Diligence bisher nicht erkannte Mängel festgestellt, so kann dies zu einer Minderung des Kaufpreises oder weiteren Zusagen des Verkäufers führen.
Informationsquellen bei der Due Diligence
Für eine Due Diligence stehen Ihnen interne und externe Informationsquellen zur Verfügung. Zu den internen Informationsquellen der Due Diligence gehören nur solche, auf die Sie nur mit Zustimmung des Verkäufers zurückgreifen können. Dies betrifft zum Beispiel die aktuellen Jahresabschlussberichte, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Verträge, Kostenübersichten, Verkaufsstatistiken und so weiter.
Diese Informationen müssen immer vertraulich behandelt werden. Unter Umständen dürfen aufgrund der Vertraulichkeitsverpflichtung im Letter of Intent von den Unterlagen auch keine Kopien angefertigt werden.
Weitere interne Informationsquellen für eine Due Diligence
Befragungen vor Ort können Ihnen dabei helfen, die Mitarbeiter des zu übernehmenden Betriebes kennenzulernen. Solche Befragungen bieten sich vor allem im Rahmen einer Betriebsbesichtigung an. Letztere dient auch der Begutachtung der geografischen Lage des Unternehmens, speziell was seine Verkehrsanbindungen und mögliche Erweiterungen angeht.
Nutzen Sie diese internen Informationsquellen der Due Diligence, um sich einen Überblick über den Aufbau, die Ausnutzung oder die Ausstattung des Betriebsgeländes sowie den Zustand Anlagen und Maschinen zu verschaffen.
Stellen Sie bei der Begutachtung vor Ort Schwachstellen und Mängel fest, müssen diese unbedingt genauer untersucht werden. Nutzen Sie diese Gelegenheit ferner, um das Betriebsklima und die Motivation der Mitarbeiter einzuschätzen.
Externe Informationsquellen einer Due Diligence
Zu den externen Informationsquellen einer Due Diligence gehören – sofern nicht bereits vom Verkäufer zur Verfügung gestellt – die letzten Jahresabschlüsse. Des Weiteren zum Beispiel Publikationen, die sich auf das Unternehmen beziehen, allgemeine Daten zum Unternehmensumfeld und der Branchenentwicklung.
Brancheninformationen als Informationsquellen für eine Due Diligence
Von besonderer Bedeutung sind dabei die Brancheninformationen. Entsprechende externe Informationsquellen für eine Due Diligence sind zahlreich. So führen etwa die Industrie- und Handelskammern in ihren Kammerbezirken eigene Marktuntersuchungen durch. Deren Ergebnisse können daher vor allem für regional tätige Unternehmen von großer Bedeutung sein. Hinweise zu den verschiedenen Brancheninformationen und einen Link zu der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer finden Sie auf der Homepage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) unter www.dihk.de.
Die Brancheninformationen des IfH richten sich unter anderem an Unternehmen und Unternehmensverbünde, die sich im Hinblick auf betriebswirtschaftliche Kennzahlen mit anderen Unternehmen der eigenen oder anderer Branchen- bzw. Wirtschaftszweige vergleichen möchten.
Unterschiede bei den externen Informationsquellen
Bei den externen Informationsquellen der Due Diligence können Sie danach unterscheiden, ob die Veröffentlichungen (z. B. der Jahresabschluss, Lagebericht, Geschäftsbericht, Pressemitteilungen) vom Unternehmen selbst aufgrund seiner Publizitätspflicht stammen, oder von externer Seite über das Unternehmen angefertigt wurden.
Informationen von externer Seite (z. B. von Wirtschaftsprüfern, Banken, Unternehmensberatern, Kunden, Lieferanten) sollten stets diskret eingeholt werden. Ferner ist zu beachten, dass beispielsweise Wirtschaftsprüfer oder Anwälte nur unter der Voraussetzung des Einverständnisses der zum Verkauf stehenden Firma Auskunft erteilen dürfen.