Doppelte Steuernummern – Arbeitnehmer müssen ELStAM prüfen

Die Finanzverwaltung hat kürzlich aufgrund einer kleinen Anfrage im Bundestag einräumen müssen, dass es bei der Vergabe der Steuer-Identifikationsnummern eine Panne gegeben hat. Die Daten für die Steuer-Identifikationsnummern sind vermischt worden, sodass für Personen mehrere Steuer-Identifikationsnummern vergeben wurden. Das führt im schlimmsten Fall zu falschen Lohnabrechnungen und jeder Menge Ärger im Lohnbüro.

Weisen Sie deshalb Ihre Arbeitnehmer daraufhin, dass Sie in nächster Zeit Ihre Lohnabrechnungen – insbesondere die Steuerangaben – prüfen. Denn durch die doppelte Steuernummernvergabe können im Rahmen des ELStAM-Abrufs „falsche“ Daten geliefert werden. Denn aufgrund der doppelten Steuernummer rufen Sie im Lohnbüro falsche ELStAM ab.

Da es sich beim ELStAM-Abruf um ein automatisches Verfahren handelt, können Sie im Lohnbüro oft nicht eingreifen. Denn diesen Fehler der Finanzverwaltung haben die Lohnabrechnungs-Hersteller natürlich nicht bedacht. Denn es wurde stets beteuert, dass es sich bei der Steuer-Identifikationsnummer um ein eindeutiges Kenzeichen für den Arbeitnehmer handelt. Gern wurde dabei die Steuer-Identifikationsnummer mit dem persönlichen Fingerabdruck verglichen.

Doch diese Aussagen erweisen sich nun als falsch.

Wenn solche Doppelungen der Finanzverwaltung bekannt bzw. gemeldet werden, wird die überzählige Steuer-Identifikationsnummer gelöscht. Bislang hat die Finanzverwaltung aber weniger als 20 % der auftretenden Probleme lösen können. Daher ist zu erwarten, dass auch weiterhin falsche ELStAM geliefert werden. Deshalb sollten Sie bei den kommenden ELStAM-Abrufen besonders achtsam sein.

In der Praxis fehlen oft Kinderfreibeträge

Bei den ELSTAM-Lieferungen ist ein häufiges Phänomen die Lieferung eines falschen Kinderfreibetragszählers.  Auch hier können im Lohnbüro keine Änderungen mehr beim ELStAM Abruf vorgenommen werden. Der Arbeitnehmer muss sich um seine ELStAM kümmern.

So gehen Sie mit falschen ELStAM um

Stellen Sie oder Ihr Arbeitnehmer fest, dass falsche ELStAM verwendet werden, müssen diese korrigiert werden. Diese Korrekturen müssen aber vom Arbeitnehmer angestoßen werden, da nur der Arbeitnehmer über seine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale verfügen kann.

Ein Formular für die Änderungen der ELStAM finden Sie unter hier.

Dieses muss der Arbeitnehmer mit den „richtigen ELStAM“ ausfüllen und dann an sein Finanzamt senden. Alternativ kann der Arbeitnehmer natürlich auch persönlich zum Finanzamt gehen. Denn Behörden sind im Zweifel auch dafür zuständig beim Ausfüllen der Formulare zu unterstützen.

Übrigens: Die Steuer-Identifikationsnummer können Sie online anfordern, wenn diese einem Arbeitnehmer fehlt.

Lesen Sie dazu auch den Artikel „Steuer-Identifikationsnummern online abfragen.

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