Doppelte Haushaltsführung: Verpflegungsmehraufwand in der Steuerklärung

Für den Verpflegungsmehraufwand hat der Gesetzgeber Pauschalen geschaffen. Bei einer 24 stündigen Abwesenheit kann man 24 € ansetzen, bei mindestens 14 Stunden gibt es 12 € und bei mindestens 8 Stunden können 6 € Werbungskosten in der Steuerklärung angesetzt werden.

Verpflegungsmehraufwand: Nur drei Monate bei der doppelten Haushaltsführung
Grundsätzlich ist der Ansatz des Verpflegungsmehraufwandes bei der doppelten Haushaltsführung auf drei Monate begrenzt. Nach Ablauf der drei Monate kann man den Verpflegungsmehraufwand grundsätzlich nicht mehr in der Steuererklärung unterbringen.

Strittig ist jedoch was ist, wenn die drei Monate bei der doppelten Haushaltsführung unterbrochen werden und erst später eine neue doppelte Haushaltsführung aufgenommen wird. Darüber hatte aktuell das Finanzgericht Köln zu entschieden.

Das positive Urteil der kölschen Richter: Die Dreimonatsfrist beginnt jedesmal neu, wenn die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung neu erfüllt sind.

Zu beachten für den höheren Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung
Unter dem Strich bedeutet dies, dass auch Verpflegungsmehraufwand für deutlich mehr als drei Monate in der Steuererklärung berücksichtigt werden kann. Voraussetzung ist lediglich, dass die erste Dreimonatsfrist bei der doppelten Haushaltsführung auch tatsächlich unterbrochen wurde und zwar nicht nur durch ein paar Krankheitstage, den Urlaub oder saisonbedingt.

Tatsächlich ist eine wirkliche Unterbrechung der doppelten Haushaltsführung erforderlich. Die doppelte Haushaltsführung muss also zunächst aufgegeben werden. Als Mieter muss die Wohnung gekündigt werden und als Eigentümer muss definitiv ein Auszug erfolgt sein. Einen sofortige Weitervermietung oder gar einen Verkauf des Objektes am Ort der doppelten Haushaltsführung ist jedoch nicht zwingend erforderlich.

Lesen Sie im zweiten Teil, wie Sie am besten in einem solchen Fall vorgehen, und erhalten Sie weitere Hinweise zur doppelten Haushaltsführung.