Direct Mail: Gesetzliche Regelungen für E-Mail-Marketing

Infos zu Direct Mail: Im Kontakt mit Konsumenten sind Telefonwerbung und E-Mail-Marketing nur mit ausdrücklicher Einwilligung erlaubt. Da auch in der Pressearbeit mit diesen Instrumenten gearbeitet wird, sind hier die wichtigsten Grundsätze für Sie zusammen gefasst.

Direct Mail: Wie bekommen Sie die Einwilligung für Telefonwerbung und E-Mail-Marketing?
Wie kommen Sie an die ausdrückliche Einwilligung eines (potenziellen) Kunden, um mit E-Mail. oder Telefonwerbung loslegen zu können? Um diese Frage zu beantworten, muss man zunächst wissen, wie diese Einwilligung nicht zustande kommt.

Direct Mail: Kopplungsverbot im Direct Marketing beachten
Telefonwerbung im B2C-Bereich, also im Direktkontakt mit Endkunden, ist nur mit vorheriger schriftlicher oder elektronischer Einwilligung erlaubt. Diese Einwilligung darf nicht an andere Bedingungen geknüpft sein. Dieses Kopplungsverbot bedeutet, dass z. B. die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder eine erfolgreiche Bestellung nicht von der Erlaubnis zur Telefonwerbung abhängen dürfen. Auch eine Klausel in den AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) ist unzulässig.

Im Geschäftskontakt, dem sogenannten B2B-Bereich dürfen Sie Produkte und Dienstleistungen am Telefon bewerben, wenn diese dem beruflich bedingten Bedarf entspricht. Für diesen Fall nimmt die Rechtsprechung eine vermutete Einwilligung an.

Direct Mail: E-Mail-Marketing nur mit Genehmigung
Ganz ähnlich verhält es sich mit Direct Marketing-Aktivitäten per E-Mail. Auch hier ist eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen erforderlich. Eine online gegebene Einwilligung sollte nochmals bestätigt werden (siehe auch Beitrag zum Double Opt-In in dieser Serie). Bei einem Geschäftsverhältnis beider Parteien gilt eine Ausnahme. Hier kann auf die Email-Nutzung zu Werbezwecken auch in den AGB hingewiesen werden. Der Empfänger muss dann allerdings das Recht haben, jederzeit widersprechen zu können.

Direct Marketing-Methoden sind insgesamt umstritten. Deshalb schützt der Gesetzgeber Verbraucher vor  nicht genehmigter Telefon- und E-Mail-Werbung. Wenn Sie vor einer Direct Mail-Kampagne unsicher sind, müssen Sie übrigens nicht unbedingt einen Anwalt beauftragen. Seit der Änderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes am 1. Juli 2008 dürfen auch Fachberater für PR und Marketing grundsätzlichen Rat zu solchen allgemeinen Fragen geben.