Die Anschrift ist das erste, was man von einem Brief sieht. Sie sollte daher fehlerfrei und nach den Regeln der DIN 5008 geschrieben sein. Denn ist schon das Anschriftenfeld fehlerhaft, in dem Titel, Name und Adresse des Empfängers stehen, könnte der Erfolg des Briefes oder Textes ernsthaft gefährdet sein.
Schließlich ist bei einer fehlerhaften Adresse nicht gewährleistet, dass der Brief auf dem Postweg überhaupt ankommt. Aber selbst wenn der Text per E-Mail verschickt wird (z. B. das Anschreiben bei Bewerbungen) sollte die Anschrift unbedingt richtig geschrieben sein, da es als unhöflich empfunden wird, wenn diese Basis-Informationen nicht korrekt sind.
Wie ist das Anschriftenfeld aufgebaut?
Für das Schreiben von Briefen sieht die DIN 5008 klare Regeln vor. So steht für das Anschriftenfeld eine Größe von 40 x 85 mm zur Verfügung, dies ist der Teil, der im Briefumschlagsfenster zu sehen sein wird. Das Anschriftenfeld wird mit 27 mm Abstand zum oberen Rand (beziehungsweise 45 mm falls ein Fensterbrief verwendet wird) und mit 20 mm Abstand zum linken Rand platziert.
Maximal 6 Zeilen sind dabei für die Anschrift vorgesehen, zwei 2 weitere sind postalischen Vermerken vorbehalten. Die Schriftgröße sollte mindestens 8 betragen und liegt die Schriftgröße sogar unter 10, sollte eine serifenlose Schrift verwendet werden.
Das gesamte Anschriftenfeld wird dabei ohne Leerzeichen erstellt. Früher war es noch üblich zwischen den Straßennamen und den Ort eine Leerzeile zu setzen, diese entfällt nun.
So sollte ein Anschriftenfeld ohne Vermerke aussehen:
„Sparkasse Berlin
Frau Anna Meier
Torstraße 5
12345 Berlin“
Mit Vermerken sieht das Anschriftenfeld dann so aus:
„Einschreiben
Vertraulich behandeln
Sparkasse Berlin
Frau Anna Meier
Torstraße 5
12345 Berlin“
Ob die Abkürzung „Str.“ für „Straße“ zulässig ist, ist in der DIN 5008 nicht verbindlich geregelt, es spricht aber nichts dagegen. Auch im Duden wird „Str.“ als Abkürzung explizit aufgeführt und ist auch absolut geläufig und somit völlig in Ordnung. Ortsteile müssen nicht mehr zusätzlich erwähnt werden, dank fünfstelliger Postleitzahl entfällt dieser Zusatz.
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