Ein Datum gehört in jeden Brief, um den aktuellen Bezug deutlich zu machen. Zum Teil ist das Datum sogar juristisch wichtig, falls Fristen gesetzt oder Angebote unterbreitet werden. Das Datum sollte daher unbedingt richtig und einheitlich geschrieben werden, um Verwirrung um Monate oder Tage aufgrund falscher Schreibweise auszuschließen.
So gibt die neueste Fassung der DIN 5008 vor, das Datum in dieser Reihenfolge zu schreiben:
Jahr-Monat-Tag, also z. B. 2017-12-24 für Heiligabend.
Monat und Tag werden zweistellig geschrieben und das Jahr wird vierstellig geschrieben. Diese Schreibweise ist international, wird aber nicht überall auf der Welt gleichermaßen verwendet. Die Norm wurde daher wieder aufgehoben und gilt nun nicht mehr so streng. Auch die Schreibung Tag, Monat, Jahr ist zulässig, solange es nicht zu Missverständnissen oder Fehlinterpretationen kommt. Die Daten werden mit Punkten unterteilt.
Beispiel: 24.12.2017.
Die Jahreszahl muss immer vierstellig geschrieben werden, das war vor der Neufassung der DIN 5008 noch anders.
Im Briefverkehr innerhalb Deutschlands kann auf jeden Fall die Schreibweise Tag.Monat.Jahr verwendet werden, für den internationalen Schriftverkehr sollte auch auf die internationale Schreibweise zurückgegriffen werden.
Der Monatsname kann auch ausgeschrieben werden
Wer den Monatsnamen nicht in Ziffern ausdrücken möchte, möglicherweise um Verwechslungen mit dem Tag auszuschließen, kann auch die alphanummerische Schreibweise wählen. Dabei werden Tag und Jahr als Zahl geschrieben und der Monatsname dann entweder ausgeschrieben oder abgekürzt. Die Besonderheit dabei ist, dass der Tag keine vorgestellte 0 erhält, falls er einstellig ist. Die Jahreszahl wird in jedem Fall ausgeschrieben.
Beispiel:
- Dezember 2017 oder 1. Dez. 2017
In Fließtexten sollte der Monatsname ausgeschrieben werden, da es so besser lesbar ist.
Wie die Monatsnamen abgekürzt werden, ist in der DIN 5008 ebenfalls festgelegt:
- Jan.
- Feb.
- Mär.
- Apr.
- Mai
- Jun.
- Jul.
- Aug.
- Sept.
- Okt.
- Nov.
- Dez.
Die Schreibweise „Berlin, den 01.12.2017“ findet in der DIN 5008 gar keine Berücksichtigung, da Datum und Ort bereits in anderen Bereichen des Briefs stehen.
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