Die DIN 5008 sieht eine bestimmte Anzahl von Zeilen im Adressfeld für den Versendungsvermerk vor. Wie viele sind es?
- Wie viele Zeilen sind laut DIN 5008 insgesamt für das Adressfeld reserviert?
- Versendungsvermerke "vorab per Fax" oder "persönlich" – was empfiehlt die DIN 5008?
Die DIN 5008 möchte es häufig ganz genau wissen. Während Sekretärinnen die DIN 5008 meistens ganz genau kennen, sind Unternehmer, die nur ab und an einen Brief schreiben, häufig unsicher. Deshalb finden Sie hier Antworten.
DIN 5008 beim Versendungsvermerk anwenden
Laut DIN 5008 stehen die ersten drei Zeilen des Anschriftenfelds dem Versendungsvermerk zur Verfügung. Achten Sie darauf, dass Sie mit der Anschrift auf jeden Fall erst in der vierten Zeile starten, auch dann, wenn Sie keinen Versendungsvermerk angeben.
Benötigen Sie für den Versendungsvermerk eine Zeile, kommt dieser laut DIN 5008 in die dritten Zeile des Anschriftenfelds, beginnen Sie bei zwei Zeilen Versendungsvermerk in der zweiten Zeile und bei einem dreizeiligen Versendungsvermerk in der ersten Zeile.
Insgesamt umfasst das Adressfeld neun Zeilen. Laut DIN 5008 sind drei Zeilen für den Versendungsvermerk vorgesehen, die übrigen sechs Zeilen für die Anschrift.
"Vorab per Fax" ist ein einzeiliger Versendungsvermerk. Deshalb steht dieser laut DIN 5008 in der dritten Zeile des Anschriftenfelds.
"Persönlich" ist ebenfalls ein einzeiliger Versendungsvermerk, den Sie in die dritte Zeile setzen. Veraltet sind Schreibeweisen komplett in Großbuchstaben, Fettdruck oder zwischen zwei Gedankenstrichen. Verzichten Sie deshalb auf diese Formen. Orientieren Sie sich an der DIN 5008 und schreiben Sie "Persönlich" zeitgemäß in die dritte Zeile.