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Diesel müssen draußen bleiben – Drohendes Fahrverbot in Stuttgart

„Ihr müsst leider draußen bleiben“, könnte es schon bald für Diesel-Fahrzeuge in Stuttgart heißen. Denn das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 28. Juli 2017 entschieden, dass die Landesregierung in Baden-Württemberg geeignete Maßnahmen ergreifen muss, um die Schadstoffbelastung in der Landeshauptstadt zu verringern.

geschrieben von Rechtsanwalt Florian Hitzler
in Businesstipps, Recht
Diesel müssen draußen bleiben – Drohendes Fahrverbot in Stuttgart

Diesel müssen draußen bleiben – Drohendes Fahrverbot in Stuttgart

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Damit hatte eine Klage der Deutschen Umwelthilfe Erfolg. Die Landesregierung muss konkrete Maßnahmen zur besseren Luftreinhaltung in Stuttgart ergreifen. Dabei ließ das Gericht erkennen, dass die Nachrüstung der Diesel-Pkw wohl keine geeignete Maßnahme sei. Genau darauf hatten aber Landesregierung und Autoindustrie gehofft. Die Revision ist zwar möglich, dennoch könnten schon Anfang 2018 Fahrverbote in Stuttgart Realität werden. Andere Städte könnten folgen.

Grenzwerte werden nur auf dem Prüfstand eingehalten

Deutsche Autobauer haben lange auf die Diesel-Technologie gesetzt und versprochen, möglichst schadstoffarme Motoren zu bauen. Anscheinend sind sie gescheitert. Denn die Grenzwerte werden oft nur auf dem Prüfstand eingehalten und auf der Straße deutlich größere Mengen Stickoxide in die Luft geblasen. Deutlich mehr als zugelassen. Das gilt offenbar auch für den Porsche Cayenne 3 Liter TDI. Auch hier besteht der Verdacht, dass die Abgaswerte manipuliert wurden. Daher hat Bundesverkehrsminister Dobrindt den Rückruf angeordnet.

Anspruch auf Fahrzeug ohne Mängel

„Damit weisen die betroffenen Diesel-Fahrzeuge aber einen Sachmangel auf. Dieser Mangel muss beseitigt werden. Ist dies nicht möglich oder treten durch die Nachrüstung andere Mängel auf, kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten und rückabwickeln. Denn der Käufer hat einen Anspruch auf ein Fahrzeug ohne Mängel“, sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Wurde das Fahrzeug finanziert, kann außerdem geprüft werden, ob der Autokredit widerrufen werden kann. Möglich ist das bei Autokrediten, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden und die Bank nicht ordnungsgemäß über die Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt hat. Das ist besonders dann interessant, wenn der Wagen bei einer Autobank finanziert wurde. Dann wird nach einem erfolgreichen Widerruf der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Käufer gibt dann den Wagen zurück und erhält sein Geld abzüglich eines Wertersatzes für die Nutzung zurück. Im Idealfall kann die Bank aber bei Kreditverträgen, die nach 12. Juni 2014 geschlossen wurden, aber noch nicht einmal den Wertersatz verlangen.

Die Kanzlei Brüllmann bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

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Tags: Bank- und Kapitalmarktrecht
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