Diese Wochenarbeitszeit gilt für jugendliche Azubis

Wenn Sie Auszubildende unter 18 Jahren beschäftigen, dann gilt für dieses Ausbildungsverhältnis das Jugendarbeitsschutzgesetz. Dieses macht Ihnen konkrete Vorschriften, was die wöchentliche Arbeitszeit angeht.

Wieviel darf ein jugendlicher Azubi pro Woche arbeiten? Nach § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen minderjährige Auszubildende maximal 8 Stunden am Tag bzw. 40 Stunden in der Woche arbeiten. Darin inbegriffen sind natürlich die Zeiten, die der Azubi in der Berufsschule verbringt.

Diese Stunden sind dann einfach anzurechnen, wenn der Auszubildende
Blockunterricht hat, weil er sich währenddessen die ganze Woche in der Berufsschule aufhält. Hier kann davon ausgegangen werden, dass mit der Anzahl der Berufsschulstunden die maximale wöchentliche Arbeitszeit bereits erreicht wird.

Kein Blockunterricht

Etwas komplizierter ist das, wenn der eher gewöhnliche Fall eintritt, dass ein Azubi zweimal in der Woche in die Berufsschule geht und ansonsten in den Ausbildungsbetrieb. Für diesen Fall müssen Sie bei minderjährigen Auszubildenden nämlich 3 Dinge berücksichtigen.

Anrechnungsregeln von Berufsschulstunden

  1. Dauert der Unterricht länger als 5 Unterrichtsstunden am Tag, dann wird dieser Berufsschultag mit 8 Arbeitsstunden angerechnet. Konsequenz: Der Azubi muss im Anschluss an die Berufsschule nicht mehr im Betrieb erscheinen.
  2. Finden allerdings nur 5 Unterrichtsstunden oder weniger statt, dann ist lediglich die Zeit anzurechnen, die der Azubi inklusive Pausen- und Wegezeiten aufgewendet hat. Das gleiche gilt, wenn der Auszubildende an 2 Tagen in der Woche an jeweils mindestens 6 Unterrichtsstunden teilnimmt und er an einem der Tage (siehe unter 1.) bereits nicht mehr im Betrieb arbeiten muss. Dann hat er an dem jeweils anderen Tag noch im Ausbildungsbetrieb zu erscheinen.
  3. Beginnt der Berufsschulunterricht vor 9:00 Uhr, muss der Azubi morgens nicht im Betrieb erscheinen, sondern kann direkt in die Schule gehen.

Wann darf ein minderjähriger Azubi länger als 40 Stunden arbeiten?

Eine tägliche Arbeitszeit von 8,5 Stunden erlaubt, wenn dadurch ein zusätzlicher freier Tag im Zusammenhang mit einem Feiertag geschaffen wird. Möchte der Auszubildende beispielsweise am Freitag nach Christi Himmelfahrt frei haben, ohne Urlaub zu nehmen, dann kann er sich diesen zusätzlichen freien Tag erarbeiten, indem er ihn innerhalb von 5 Wochen mit einer täglichen Arbeitszeit von 8,5 Stunden einarbeitet.