Diese Sicherheitsvorschriften gelten bei Dacharbeiten

Expertenrat der Redaktion: Die Schutzmaßnahmen gegen Absturz bei Dacharbeiten ergeben sich aus der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift „Bauarbeiten“ (BGV C 22) und der Berufsgenossenschaftlichen Regel "Dacharbeiten" (BGR 203). Im konkreten Fall hängen sie im Wesentlichen von der Art des Daches, z.B. seiner Neigung, sowie von der Art und der Dauer der durchzuführenden Dacharbeiten ab. Eine kurz gefasste Übersicht zu Dacharbeiten bietet folgende Tabelle:
Bei Dachneigung von
< 20 Grad
< 20 Grad
20 bis 60 Grad
> 60 Grad
 
 
an
Dachrand
(Attika)
Dachmitte
Traufe +
Dachfläche
Traufe +
Dachfläche
Ortgang
oberer Pultdachabschluss
Inspektion
1
1
1/8
1/8
1/8
1/8
kurzzeitige Dacharbeiten
8
10
8
8
8
8
sonstige Dacharbeiten
2/3/5
10/11
4/6/11
9/11
2/5/7
2/5

Die Schlüsselzahlen bedeuten:
1 Absturzsicherung nach Abschnitt 4.3.7.1 der BGR, z.B. Laufrostsysteme zur Durchführung von Schornsteinfegearbeiten usw.
2 Seitenschutz wie z.B. Geländer an der Dachkante
3 Flachdachsicherungssysteme: z.B. Ankersysteme, Anschlageinrichtungen
4 Dachschutzwände
5 Fanggerüste/Schutznetze
6 Dachfanggerüste wie Fassadengerüste, Konsol- oder Auslegergerüste
7 Ortgang- (="Dachseiten") Sicherungssysteme, z.B. Geländer in Verbindung mit einem Standgerüst
8 Anseilsicherung
9 Arbeitsgerüste
10 Absperrungen mindestens 2 m vom Rand
11 Beim Arbeiten an der Verlegekante und einer Absturzhöhe von mehr als 5 m nach innen Fanggerüste oder Schutznetz