Diese Sicherheitsstufen gelten für die Aktenvernichtung

In der DIN 32757 sind die Sicherheitsstufen für die Vernichtung von Papier geregelt. Das klärt die Frage - einfach ins Altpapier oder doch lieber schreddern? - die sich in Haushalten und kleineren Büros und Betrieben immer wieder stellt. Als Privatperson haben Sie keine Verpflichtung, Daten zu vernichten, trotzdem ist es ratsam, nicht mehr benötigte Dokumente in den Schredder zu stecken, wenn sie persönliche Informationen enthalten.
Das gilt zum Beispiel für
  • Röntgenbilder
  • Verträge
  • Kontoauszüge
  • Bestellungen
  • Steuerunterlagen, vor allem Steuerbescheide
  • Unterlagen im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten.
Berufliche Datenvernichtung
Hier gibt es eingeschränkte Vorgaben. Als Freiberufler oder Kleinunternehmer können Sie selbst bestimmen, welche Unterlagen wie vernichtet werden sollen. Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet Sie nur, personenbezogene Daten gegen die Einsicht Dritter zu schützen. Das heißt, dass Sie solche Daten vor der Entsorgung unkenntlich machen müssen, um spätere Probleme auszuschließen. Für Unterlagen in Papierform ist in solchen Fällen für das "Unkenntlichmachen" die Sicherheitsstufe 3 vorgesehen.

Ofiizielle Sicherheitsstufen für die Papiervernichtung

Sicherheitsstufe Ergebnis nach dem Schreddern vorgesehen für
1 Streifenbreite max. 12mm, Streifenlänge entspricht Papierlänge vorsorgliche Unkenntlicmachung von allg. Schriftgut
2 Streifenbreite max. 6mm, Streifenlänge entspricht Papierlänge; oder Partikelschnitt max. 800 Quadratmillimeter Unkenntlichmachung von internem Schriftgut wie EDV-Listen und Fehlkopien
3 Streifenbreite max. 4mm, -länge max. 80mm; Partikelschnitt max. 800qmm vertrauliches Schriftgut wie personenbezogene Daten
4 Streifenbreite max. 2mm, -länge max. 15mm; Partikelschnitt max. 800qmm geheim zu haltendes Schriftgut, das für das Unternehmen existenziell wichtig ist
5 Streifenbreite max. 0,8mm, -länge max. 13mm; Partikelschnitt max. 800qmm extreme Sicherheitsanforderungen für Geheimhaltung in Politik und Forschung
6 Streifenbreite max. 1mm, -länge max. 5mm; Partikelschnitt max. 800qmm neue Sicherheitsstufe ohne DIN, die DIN-Stufe 5 übertrifft