Diese rechtlichen Rahmenbedingungen für Social Media müssen Sie kennen

Social Media ist ein sensibler Bereich der Unternehmenskommunikation. Häufig kommen die rechtlichen Rahmenbedingungen den technischen Innovationen im Internet kaum hinterher. Ein fester Gesetzesrahmen existiert nicht und dort wo Gesetze bestehen, stoßen sie international an ihre Grenzen. So schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor rechtlichen Problemen mit Social Media.

Um im Bereich Social Media handlungsfähig zu sein, werden Sie bestimmte Risiken in Kauf nehmen müssen. Wie fast überall im Geschäftsleben gibt es keine hundertprozentige Absicherung. Und selbst wenn Sie einiges z. B. über eigene Nutzungsbedingungen regeln könnten, glauben Sie, Sie finden bei Facebook noch Freunde, wenn Sie deren Beteiligung von einem Haftungsverzicht abhängig machen wollten?

Entscheidend ist, dass Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, die im Umgang mit Social Media zu beachten sind. Dies sind die wichtigsten:

Rechtliche Rahmenbedingungen für Social Media Marketing

  1. Urheberrecht – Hier geht es in erster Linie um Nutzungsrechte für Inhalte. Der Grundsatz lautet: Verwenden Sie auch in Social Media nur Bilder, Videos Audiomaterial oder Texte, für die Sie die ausdrückliche Nutzungserlaubnis des Urhebers haben oder deren Urheber Sie selbst sind. Bei der Verwendung lizenzfreier Bilder achten Sie auf die korrekte Angabe des Urhebers und Fundortes sowie auf eine genaue Dokumentation Ihrer Aktivitäten!
  2. Persönlichkeitsrechte – Social Media entfalten ihre volle Kraft vor allem durch den zwischenmenschlichen Kontakt ihrer Akteure. Gerade deshalb sind Persönlichkeitsrechte wie das Recht am eigenen Bild oder der Schutz der Privatsphäre hier besonders wichtig. "Respektieren Sie die Nutzer als Menschen mit Gefühlen und eigenen Rechten!" So könnte in etwa ein Leitsatz in ihren Social Media Richtlinien lauten.
  3. Wettbewerbsrecht – Unlautere Werbung ist verboten. Dieser Grundsatz gilt auch in Social Media. Betrachten Sie die neuen Möglichkeiten nicht als Freiraum für alle möglichen Aktivitäten. Hier gilt das Wettbewerbsrecht genauso wie auf traditionellen Märkten.
  4. Markenrechte – Social Media verleiten immer wieder dazu, Markenrechte zu verletzen. Nicht nur Privatleute sehen sich deshalb nicht selten mit Unterlassungsklagen konfrontiert. Bedenken Sie: Was mit einer wenig beachteten Webseite und ein paar Flyern und Plakaten noch gut gegangen ist, kann bei Social Media schnell zur teuren Falle werden. Wussten Sie zum Beispiel, dass auch die Verwendung bestimmter Schriftarten bereits Markenrechte berühren kann?

Lesen Sie immer auch sehr genau die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Diensteanbieter! Dass Twitter, Facebook, Youtube und andere kostenlos sind, bedeutet nicht, dass Sie dort tun und lassen können, was sie wollen. Spam – also unerwünschte Werbebotschaften – werden meist sowohl von den Anbietern als auch von den Nutzern schnell identifiziert und verbannt.

Im Zweifel hilft Ihnen eine Rechtsberatung. Anstelle eines Anwalts können Sie für Ihre Social Media Strategie auch einen Marketing-Berater fragen. Auch ich helfe Ihnen gern bei der Analyse von Risiken.
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