Eine Auslandsentsendung stellt im laufenden Beschäftigungsverhältnis eine der komplexesten Maßnahmen dar und beschäftigt nicht nur den betroffenen Mitarbeiter, sondern viele andere Stellen im in- und ausländischen Standort des Unternehmens.
Nicht zuletzt möchte auch die Familie des Entsandten wissen, was sie während des Auslandsaufenthaltes erwartet. Da bestimmte Fragen immer wiederkehren und eine Gleichbehandlung aller Entsandten wünschenswert ist, lohnt sich eine Entsendungsrichtlinie immer, wenn im Laufe der nächsten Jahre weitere Entsendungsfälle zu erwarten sind.
Eine Entsendungsrichtlinie regelt die Zeit vor, während und nach der
Entsendung. Folgende Themenblöcke sollte Ihre Entsendungsrichtlinie
mindestens enthalten.
Vor der Entsendung
Gibt es ein kulturelles Training und
Sprachkurse? Wenn ja, in welchem Umfang und für wen? Hat der Mitarbeiter – gegebenenfalls mit seiner Familie – die Möglichkeit, den neuen Arbeitsort und das
Umfeld in Augenschein zu nehmen?
Während der Entsendung
Welche Serviceleistungen gibt es für die Wohnraumbeschaffung und wer hilft bei organisatorischen und behördlichen Schwierigkeiten? Was passiert mit den im Inland weiterlaufenden Kosten? Wird Schulgeld für die mitreisenden Kinder bezahlt?
Welche Gehaltsrichtlinien gelten für Entsandte (Kaufkraftausgleich, Schattengehalt etc.).
Wie werden – unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen – die Zugehörigkeit zur Sozialversicherung und zusätzliche Versicherungen geregelt?
Welche Bedingungen gelten, wenn das Arbeitsverhältnis während der laufenden Entsendung endet oder die Entsendung selbst vor dem geplanten Zeitraum arbeitgeber- oder mitarbeiterseitig beendet wird?
Nach der Entsendung
Wann und wie wird die Rückkehr vorbereitet? Welche Zusagen gibt es hinsichtlich eines folgenden Inlandseinsatzes?
Entsendungsrichtlinien sind auch deshalb so komplex, weil sie den Spagat zwischen einer möglichst konkreten und verständlichen Sprache und der Vielfalt der Bedingungen schaffen müssen, die eine weltweite Gültigkeit mit sich bringt. Sie muss außerdem Veränderungen in Steuer- und Sozialgesetzgebung möglichst anpassungsfrei überstehen und Arbeitgeber- und Mitarbeiterinteressen gleichermaßen berücksichtigen.
Spezialisten im Unternehmen und bei externen Dienstleistern setzen die Richtlinie um und wenden sie konkret an. Neben der gut formulierten Richtlinie muss ein Unternehmen also zusätzlich hohe administrative und beratende Kompetenz zum Thema Auslandsentsendung vorhalten.