Diese Grenzen gelten für den Hinzuverdienst bei Rentnern
Der maximale Hinzuverdienst für alle genannten Rentenempfänger steigt ab dem 1. Januar 2008 auf 355 Euro pro Monat, ohne dass sich negative Auswirkungen auf den Rentenanspruch ergeben. Zweimal im Kalenderjahr darf der Höchstbetrag überschritten werden, und die Rentner können in zwei Monaten des Jahrens insgesamt 710 Euro verdienen.
Weiterhin ist aus Richtung des Bundesrates angedacht, die Grenze für den Hinzuverdienst auf 400 Euro anzuheben, also dem Maximalverdienst von Minijobbern anzupassen.
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