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Diese Grenzen gelten für den Hinzuverdienst bei Rentnern

Wer noch nicht 65 ist, aber eine Altersrente bezieht, dessen Hinzuverdienst sind Grenzen gesetzt. Dies gilt auch für Empfänger von Erwerbsunfähigkeitsrenten von der Deutschen Rentenversicherung, sowie Empfänger von Berufsunfähigkeitsrenten. Auch sie dürfen nicht unbegrenzt zuverdienen, ab dem 01.01.2008 jedoch mehr als vorher.

Diese Grenzen gelten für den Hinzuverdienst bei Rentnern

Der maximale Hinzuverdienst für alle genannten Rentenempfänger steigt ab dem 1. Januar 2008 auf 355 Euro pro Monat, ohne dass sich negative Auswirkungen auf den Rentenanspruch ergeben. Zweimal im Kalenderjahr darf der Höchstbetrag überschritten werden, und die Rentner können in zwei Monaten des Jahrens insgesamt 710 Euro verdienen.

Weiterhin ist aus Richtung des Bundesrates angedacht, die Grenze für den Hinzuverdienst auf 400 Euro anzuheben, also dem Maximalverdienst von Minijobbern anzupassen.

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