Diese Ge- und Verbote dürfen Sie mit und ohne Betriebsrat am Arbeitsplatz erlassen
Die typische juristische Antwort, auf die Frage, was Sie alles mit dem Betriebsrat zusammen entscheiden müssen, lautet: Es kommt darauf an! Und zwar darauf, worum es sich konkret handelt. In einigen Fällen besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.
Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht nach § 87 Betriebsverfassungsgesetz dann, wenn es um Regelungen zur Ordnung im Betrieb geht. Kein Mitbestimmungsrecht besteht allerdings, wenn Ihre Gebote und Verbote das Verhalten des Mitarbeiters am Arbeitsplatz regeln sollen. Diese Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein.
Orientieren Sie sich an der folgenden Übersicht, um zu ermitteln, ob der Betriebsrat im Einzelfall ein Mitbestimmungsrecht hat:
Regel betrifft die Ordnung im Betrieb | Regel betrifft das Verhalten der Arbeitnehmer |
Folge: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, Betriebsvereinbarung | Folge: kein Mitbestimmungsrecht, Anweisungsbefugnis im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers |
Beispiele | |
Anweisung,
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Anweisung,
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Kein Mitbestimmungsrecht besteht, wenn mit der Anweisung gesetzliche Pflichten umgesetzt werden sollen. Ein Beispiel hierfür ist die vorgeschriebene Mülltrennung. |
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