Diese Auszubildenden genießen Kündigungsschutz

Welche Azubis genießen eigentlich besonderen Kündigungsschutz? Und was bedeutet das genau? Nur wenn Sie hierüber genau Bescheid wissen, können Sie im Falle eines Falles rechtssicher und unangreifbar handeln.

Eines vorab: Auszubildende sind nach der Probezeit generell schwer zu kündigen. Und das aus gutem Grund: Schließlich bedeutet der Abbruch einer Ausbildung einen schwerwiegenden Einschnitt im Leben eines jungen Menschen. Für eine Kündigung müssen also schon knallharte Gründe wie Diebstahl oder Gewaltanwendung vorliegen. Was gar nicht geht, ist Kündigung wegen schlechter Noten in der Berufsschule oder aus betrieblich-ökonomischen Gründen.

In folgenden 3 Fällen weitet sich der Kündigungsschutz darüber hinaus aus
Bei schwerbehinderten Auszubildenden
Ihnen können Sie auch bei schwerwiegenden Gründen nur dann kündigen, wenn das Integrationsamt zustimmt. Versäumen Sie es, das Integrationsamt zu fragen und kündigen trotzdem, dann ist die Kündigung unwirksam. Nur in den ersten 6 Monaten der Ausbildung ist die Zustimmung des Integrationsamtes nicht erforderlich. Eine Kündigung ist in der Regel also zunächst zu den Bedingungen der Probezeit möglich und anschließend bis zum 6. Ausbildungsmonat aus wichtigem Grund, ohne das Integrationsamt fragen zu müssen.

Bei schwangeren Auszubildenden und Wöchnerinnen
Finger weg von der Kündigungsabsicht, wenn die Auszubildende schwanger ist oder sich in Mutterschutz befindet. Auch wenn die Auszubildende penetrant die Berufsschule nicht besucht und deswegen schon abgemahnt wurde, ist eine Kündigung nicht möglich.

Das gilt auch bereits in der Probezeit. Die Auszubildende hat zudem die Möglichkeit, den Nachweis einer Schwangerschaft innerhalb von 2 Wochen nach der Kündigung zu erbringen, wenn der Ausbildungsbetrieb davon nichts wusste. Die Kündigung ist dann unwirksam.

Bei Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Wer in der JAV mitarbeitet, dem darf auch bereits während der Probezeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Zudem ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Dieser Schutz wirkt noch 12 Monate nach dem Ausscheiden aus der JAV nach. Er kann auch über die Ausbildung hinaus wirken.