Diese Angaben gehören in Ihr Fahrtenbuch

Mit dem Jahreswechsel können Sie wieder die Abrechnungsmethode Ihres Firmenwagens wechseln. Das bedeutet, dass Sie zum 01.01.2015 von der 1-Prozent-Methode zum Fahrtenbuch umsatteln können, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Erfahren Sie hier, welche Fehler Sie vermeiden sollten und welche Angaben in Ihr Fahrtenbuch gehören.

Das Finanzamt geht davon aus, dass Sie Ihren Firmenwagen auch privat nutzen – diesen Anteil müssen Sie versteuern.

Wenn Sie den Firmenwagen beruflich zu mindest 50 Prozent nutzen, haben Sie für die Versteuerung zwei Möglichkeiten: Die 1-Prozent-Methode bedeutet, dass 1 Prozent des Bruttolistenneupreises des Firmenwagens monatlich pauschal versteuert werden muss. Das Fahrtenbuch bildet dazu oft eine kostengünstigere Alternative.

Das Problem dabei ist jedoch, dass es ein beliebtes Objekt für Finanzbeamte und Betriebsprüfer ist.

Diese Angaben gehören in Ihr Fahrtenbuch

Kleine Fehler oder Lücken können dazu führen, dass das gesamte Fahrtenbuch nicht angenommen wird und stattdessen die 1-Prozent-Methode Anwendung findet. Verhindern können Sie dies, indem Sie Ihr Fahrtenbuch gewissenhaft führen. Grundsätzlich muss jede zurückgelegte Strecke für sich aufgeführt werden. Die folgenden Angaben müssen dazu in Ihrem Fahrtenbuch enthalten sein:

  • Datum der Fahrt
  • Kilometerstand zu Beginn und Ende der dienstlichen Fahrt
  • Reiseziel (bei Umwegen Reiseroute)
  • Reisezweck und Gesprächspartner

Bei Privatfahrten genügt die Angabe der Kilometer. Für eine bessere Übersicht sollten Sie aber auch hier die Kilometerstände zu Beginn und Ende der Fahrt angeben. Fahrten vom Wohnort zum Betrieb müssen ebenfalls nur kurz vermerkt werden.

Erstellen Sie ein Deckblatt für Ihr Fahrtenbuch

Obwohl natürlich vor allem der Inhalt Ihres Fahrtenbuchs zählt, ist auch der äußere Eindruck wichtig. Ein gutes Deckblatt kann eine Bewertung positiv beeinflussen. Folgenden Angaben sollte das Deckblatt Ihres Fahrtenbuchs enthalten:

  • erfasster Zeitraum (vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014)
  • amtliches Kennzeichen des Firmenwagens (BN-CS 123)
  • Fabrikat und Typ (VW Passat)
  • Baujahr (2012)
  • Fahrzeughalter (Max Mustermann)
  • Sonstige Angaben: zum Beispiel, welche Personen den Wagen neben dem Fahrzeughalter fahren (Max Mustermann (MM), Stefan Müller (SM))