Diese Änderungsmöglichkeit bei der Gewerbesteuer sollten Sie kennen

Das Finanzamt hat nahezu ungeahnte Möglichkeiten, Steuerbescheide zu ändern. Dass der Umsatzsteuer- oder Körperschaftsteuerbescheid auch noch Jahre später geändert werden kann, ist den meisten Unternehmern bekannt. Doch dass auch die Gewerbesteuer nach § 35b Gewerbesteuergesetz (GewStG) geändert werden kann, ist dagegen nicht geläufig.
BFH gibt seinen Segen
Der Fiskus kann Ihren Gewerbesteuerbescheid selbst dann noch ändern, wenn er nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Möglich wird dies durch die Bestimmungen des § 35b GewStG. Danach kann der Fiskus den Gewerbesteuermessbescheid immer dann ändern, wenn der Körperschaftsteuerbescheid geändert wird und dies zu einer Änderung des Gewinns aus Gewerbebetrieb führt. Auf welcher Grundlage diese Änderung vollzogen wird, ist bedeutungslos. Wichtig ist nur, dass sich der Gewinn ändert.
Veräußerungsgewinn in laufenden Gewinn umqualifiziert
Im Urteilsfall (Urteil vom 16.12.2004, Az. X R 14/03) hatte das Finanzamt zunächst einen laufenden Veräußerungsgewinn begünstigt besteuert. Durch eine Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass es sich nicht um einen begünstigten, sondern um einen laufenden Gewinn handelt.
Eigenständige Berichtigungsvorschrift
Da der Gewerbesteuermessbescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, gab es zunächst keine Änderungsmöglichkeit für die Gewerbesteuer. Dies hatte aber in dem Moment ein Ende, als sich das Finanzamt auf die Änderungsmöglichkeit des § 35b GewStG besann.
Konsequenz: Sie müssen immer davon ausgehen, dass eine Änderung bei der Körperschaftsteuer auch zu einem geänderten Gewerbesteuermessbescheid führt. Verhindern können Sie dies nicht.
Änderung zu Ihren Gunsten
Mindert sich Ihr Gewinn, z.B. auf Grund von Beteiligungen, achten Sie darauf, dass das Finanzamt auch Ihren Gewerbesteuermessbetrag zu Ihrem Vorteil ändert. Denn diese Änderungsmöglichkeit wird gern übersehen, da der § 35b GewStG nicht jedem Sachbearbeiter präsent ist. Benutzen Sie für Ihren Antrag die nachfolgende Musterformulierung:
Musterformulierung
… hiermit beantragen wir, unseren Gewerbesteuermessbescheid _____ nach § 35b GewStG zu ändern, da sich der Gewinn ausweislich des ____-bescheides ____ vom ____ auf _____ Euro gemindert hat. Wir bitten Sie, den verminderten Gewinn auch für die Vorauszahlungen des laufenden Jahres 2005 zu Grunde zu legen …