Dienstwagen und private Nutzung: Wann liegt ein Pflichtverstoß vor?

Die Nutzung eines Dienstwagens führt immer wieder zu Problemen. Insbesondere die private Nutzung durch Arbeitnehmer kann dabei problematisch sein. Wie reagieren Sie zum Beispiel, wenn ein Arbeitnehmer mit dem Firmentransporter auch privat "mal schnell" etwas transportiert?

Der Teufel steckt hierbei im Detail. Mit Mitarbeitern, die einen Dienstwagen fahren, sollten Sie die private Nutzung klar regeln. Das ist unabhängig davon, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen PKW oder um einen Transporter handelt. Und auch unabhängig davon, welchen Status der Mitarbeiter hat.

Wenn Sie eine klare Regelung getroffen haben, dass die Privatnutzung des Dienstwagens nicht erlaubt ist, so stellt die private Nutzung des Dienstwagens einen Pflichtverstoß dar. Hierauf können Sie mit einer Abmahnung reagieren. Wichtig ist aber, dass dem Mitarbeiter klar ist, dass die private Nutzung nicht erlaubt ist.

Beispiel: Hans Meyer ist Fahrer in einer Bäckerei. Mit einem Lieferfahrzeug beliefert er die einzelnen Filialen mit Brot und Brötchen. Die Private Nutzung des Dienstwagens ist untersagt. Während seiner Mittagspause nutzt er das Fahrzeug, um zu einem anderthalb Kilometer entfernten Imbiss zu fahren. Anschließend besucht er mit dem Fahrzeug noch einen Baumarkt und fährt die dort erworbenen Baumaterialien zu seiner privaten Hausbaustelle. Beide Fahrten stellen einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag dar. Der Arbeitgeber kann mit einer Abmahnung reagieren, im Wiederholungsfall ist an eine verhaltensbedingte Kündigung zu denken.