Dienstwagen gehören dazu

Einer Studie der Unternehmensberatung Kienbaum zufolge werden Dienstwagen immer häufiger als Gehaltsbestandteil genutzt. Nicht nur im Geschäftsführerbereich, wo ein Dienstwagen in fast allen Fällen zur Grundausstattung gehört, sondern auch im Führungs- und zunehmend im Fachkräftebereich werden Autos vom Unternehmen zur Verfügung gestellt.

In der Gehaltsabrechnung stellen Dienstwagen, die privat genutzt werden können, einen geldwerten Vorteil dar, der versteuert werden muss. Die Versteuerung beträgt ein Prozent des Bruttolistenpreises zuzüglich 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Eine eventuelle Zuzahlung des Mitarbeiters kann im Rahmen der Gehaltsumwandlung das steuerpflichtige Bruttoentgelt herabsetzen, so dass der geldwerte Vorteil nicht in voller Höhe zum Tragen kommt. Die Zuzahlung ist in unternehmensinternen Regelungen festgelegt und kann je nach Hierarchiestufe variieren.

In der Personalkostenplanung müssen die Aufwendungen für Dienstwagen berücksichtigt werden, auch wenn es sich nicht um Personalkosten im eigentlichen Sinne handelt. Die monatlichen Leasingraten, Kraftstoff, Versicherungen und sonstige laufenden Kosten trägt das Unternehmen und macht sie steuerlich als Aufwand geltend. Sie ersetzen Gehaltsbestandteile und sind daher in der Planung zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn seitens des Mitarbeiters keine oder geringe Zuzahlungen geleistet werden. Werden die Fahrzeuge nicht geleast, sondern in den Bestand des Unternehmens übernommen, sind die Abschreibungsbeträge in die Planung aufzunehmen.

Trägt das Unternehmen, wie in den meisten Fällen üblich, die Kraftstoffkosten auch für Fahrten im privaten Bereich, können stark schwankende Benzin- und Dieselpreise Kostenkalkulationen schnell über den Haufen werfen. Bei der Kostenplanung sollte hier immer ein entsprechender Puffer berücksichtigt werden.

Ist ein Mitarbeiter oft dienstlich unterwegs, ist ein Dienstwagen meist die bessere Alternative. Vergütet man dem Mitarbeiter für Dienstfahrten mit dem eigenen PKW 30 Cent pro gefahrenem Kilometer –das ist der steuerfrei zu erstattende Betrag- , kommen schnell Beträge zusammen, die die Aufwendungen für einen Dienstwagen übersteigen. Eine Dienstwagenregelung bestimmt die Nutzungsmöglichkeiten, die Fahrzeugauswahl und den Kreis der Berechtigten. Sie sorgt für einheitliche Vertragsgestaltung (wichtig für die Reduzierung des administrativen Aufwandes) und Transparenz.

Und zum Schluss noch ein ganz anderer Aspekt der privat genutzten Dienstwagen: Ein sicheres Indiz, dass der Wagen Ihres Nachbarn ein Dienstwagen ist, stellt die morgendliche Fahrt zum Bäcker dar. Da zusätzliche Fahrten nichts kosten, werden –allen ökologischen Überzeugungen zum Trotz- viele Kurzstrecken mit dem Auto zurückgelegt, statt zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Ein Beitrag zum Umweltschutz ist der Dienstwagen daher nicht gerade. Wie wäre es stattdessen mit dienstlich zur Verfügung gestellten Bahnkarten für Nah- und Fernverkehr? Sicher sinnvoll, aber leider viel weniger attraktiv.