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Die zehn wichtigsten Punkte bei einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Jedes Arbeitsverhältnis kann jederzeit durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag beendet werden. Der Aufhebungsvertrag spielt deshalb in der Praxis eine besonders wichtige Rolle.

Die zehn wichtigsten Punkte bei einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Die zehn wichtigsten Punkte bei einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung

Folgende 10 Punkte zum Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung sollten Sie kennen.

  1. Durch einen frühzeitig geschlossenen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung wollen sich Arbeitgeber oft einen für sie teuren Kündigungsschutzprozess ersparen.
  2. Einen Aufhebungsvertrag kann der Arbeitgeber jederzeit mit jedem Mitarbeiter oder Auszubildenden abschließen.
  3. Sonderkündigungsschutzrechte braucht der Arbeitgeber nicht zu berücksichtigen. Das heißt, auch die Trennung von sogenannten Unkündbaren ist jederzeit möglich und erlaubt.
  4. Der Betriebsrat ist bei einem Aufhebungsvertrag nicht zu beteiligen.
  5. Der Arbeitgeber legt gemeinsam mit dem Arbeitnehmer den Beendigungszeitpunkt und die Höhe der Abfindung frei fest.
  6. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags Zeit zum Überlegen lassen. In dieser Zeit sollte sich der betroffene Arbeitnehmer beraten lassen.
  7. Wenn kein Termin für die Fälligkeit der Abfindungszahlung fest gelegt ist, wird die Abfindung bereits mit der Unterzeichnung der Aufhebungsvereinbarung fällig. Eine Ausnahme besteht, wenn Umstände vorliegen, aus denen sich als Fälligkeitszeitpunkt der Tag der – rechtlichen – Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergibt.
  8. Prüfen Sie, ob der Anspruch auf die Abfindung vererbbar ist. Das kann besonders dann wichtig sein, wenn zwischen Abschluss der Aufhebungsvereinbarung und der Fälligkeit der Abfindung mehrere Monate liegen. Hier ist eine ausdrückliche Regelung notwendig. Vereinbaren Sie die Vererbbarkeit ab Vertragsunterzeichnung, so sind mögliche Erben am Besten abgesichert.
  9. Wenn sich die Kündigung nicht abwenden lässt: Ein Kündigungsschutzprozess wird u. U. um ein Vielfaches teurer als die Abfindung. Vor allem, wenn die Prozessaussichten eher negativ für den Arbeitgeber sind, beispielsweise bei einer schlechten Beweislage.
  10. Wenn der Arbeitnehmer in die Verhandlungen über die Höhe der Entschädigungszahlungen einsteigt, sollte er sich einen weiteren Rechtsrat einholen.

Bildnachweis: Gajus / stock.adobe.com

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