Die Vorteile von Befristungen aus Arbeitgebersicht

Arbeitgeber können durch Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags ganz legal den allgemeinen und den besonderen Kündigungsschutz umgehen.

Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz bedeutet, dass Arbeitgeber für eine Kündigung einen Grund benötigen. Diesen Grund können viele Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzrechtsstreit nur sehr schwer nachweisen.

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Der allgemeine Kündigungsschutz liegt vor, wenn Arbeitgeber

  • mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen und
  • der zu entlassende Arbeitnehmer länger als 6 Monate beschäftigt ist.

Noch schwerwiegender kann für den Arbeitgeber der besondere Kündigungsschutz sein. Auch dann ist eine Kündigung für ihn nicht ohne weiteres möglich. Er benötigt die Zustimmung einer Behörde oder/und des Betriebsrats.

Dieses ist dann beispielsweise dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer

  • schwerbehindert ist (Kündigungsschutz nach 6 Monaten),
  • schwanger ist,
  • zu einer Wehrübung einberufen wird,
  • Elternzeit oder Pflegezeit verlangt oder
  • als Wahlbewerber für den Betriebsrat oder die Jugendvertretung aufgestellt wird.

Da Arbeitgeber bei einer Befristung aber keine Kündigung aussprechen müssen, umgehen sie damit auch den besonderen Kündigungsschutz.

Weitere Fehlerquellen ausschließen  

Arbeitgeber können mit einem befristeten Arbeitsvertrag auch mögliche andere Fallstricke ausschließen. Das gilt zum Beispiel für

  • Probleme beim Nachweis des Zugangs der Kündigungserklärung,
  • das Einhalten der Kündigungsfrist oder
  • die Anhörung des Betriebsrats.

Fazit: Arbeitgeber befristeten Arbeitsverträgen also deshalb so gerne, weil sie damit den Kündigungsschutz auf legalem Weg umgehen können. Arbeitsverhältnisse enden im Falle der Befristung automatisch und es ist keine Kündigung erforderlich.

Das hat die große Koalition auch gesehen und will die befristeten Arbeitsverhältnisse einschränken.

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