Die versehentliche Übernahme von Auszubildenden

Vorsicht: Wenn ein Auszubildender nach bestandener Abschlussprüfung ohne Vertrag weiter zur Arbeit kommt, dann übernehmen Sie ihn unbefristet. Auch wenn Sie ihn eigentlich gar nicht oder nur befristet anstellen wollten. Eine solche versehentliche Übernahme ist allerdings vermeidbar.

Die versehentliche Übernahme eines Auszubildenden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist eine Art arbeitsrechtlicher Super-GAU. Trotzdem passiert es immer wieder, dass Ausbildungsunternehmen aus Unkenntnis in diese Situation geraten. Der klassische Fall, wie so etwas passieren kann: Ein Auszubildender besteht seine Prüfung, aber sein Ausbildungsvertrag endet erst einige Wochen später. Dieser Termin, der im Ausbildungsvertrag steht, ist allerdings mit der bestandenen Abschlussprüfung hinfällig geworden.

Passus im Berufsbildungsgesetz ermöglicht versehentliche Übernahme 
Der Grund: Nach dem Berufsbildungsgesetz (§21) endet das Ausbildungsverhältnis nämlich bei vorzeitigem Bestehen der Prüfung mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Wenn der Azubi also nach der Abschlussprüfung arbeitet, ist er eigentlich (schriftlich gesehen) vertragslos. Allerdings kommt mit Aufnahme der Arbeit ein unbefristeter Vertrag zustande, da die Vertragsparteien entsprechend handeln. Im Klartext: Akzeptiert der Betrieb das Arbeiten nach der bestandenen Prüfung aus Unkenntnis der Rechtslage, dann ist die versehentliche Übernahme tatsächlich eingetreten. 

Auch das Bundesarbeitsgericht hat sich bereits mit einem solchen Fall beschäftigt und die versehentliche Übernahme bestätigt (6 AZR 411/04 vom 16.6.2005). Die Rechtslage ist damit eindeutig und nicht mehr veränderbar. 

Das können Sie gegen die versehentliche Übernahme tun: 

  1. Wenn Sie bereits zu Beginn eines Jahres wissen, wen Sie übernehmen wollen und wen nicht, dann lassen Sie den Kandidaten eine entsprechende schriftliche Absichtserklärung zukommen.
  2. Zudem weisen Sie schriftlich darauf hin, dass ein Azubi, der nicht übernommen wird, in keinem Fall nach bestandener Prüfung noch bei Ihnen arbeiten darf.