Die Übertragung des Urlaubs in das nächste Jahr – die Basics
Lesezeit: < 1 MinuteDenn eigentlich müssen sie ihren Urlaub stets komplett im laufenden Kalenderjahr nehmen. Nur in 2 Fällen wird der Urlaub in das nächste Kalenderjahr übertragen. Und zwar dann, wenn Arbeitnehmer den Urlaub
- aus dringenden betrieblichen Gründen (zum Beispiel wegen eines Großauftrags) oder
- aus persönlichen Gründen (zum Beispiel wegen einer Krankheit) nicht nehmen konnten.
Wichtig: Der Übertragungszeitraum endet am 31.03.
Aber auch dann können Arbeitnehmer den Urlaub nicht unbegrenzt mitnehmen. Dieser bleibt ihnen vielmehr in der Regel nur bis zum 31.03. des Folgejahres erhalten. Wird der Urlaub dann nicht genommen, verfällt er.
Falls in einem Betrieb ein Tarifvertrag anzuwenden ist, sollten Arbeitnehmer einmal einen Blick hineinwerfen. Häufig sind dort abweichende Regelungen getroffen, wie z.B. ein verlängerter Übertragungszeitraum.
Die automatische Übertragung der restlichen Tage
Die Übertragung des Urlaubs müssen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht beantragen. Das geschieht, wenn die Voraussetzungen vorliegen, nach dem Gesetz automatisch.
Den übertragenen Urlaub gewähren
Falls Urlaub übertragen wurde, sollten Arbeitgeber ihn in den ersten 3 Monaten auch gewähren. Sie können dem übertragenen Urlaub keine betrieblichen Gründe mehr entgegenhalten.
Kommen Arbeitgeber einem Urlaubsantrag nicht nach, steht den Arbeitnehmern ein Schadensersatzanspruch zu!
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