Für die betriebliche Weiterbildung und Personalentwicklung stehen aus den Mitteln des Bundesminsteriums für Arbeit und dem Europäischen Sozialfond in der Förderperiode 2009 -2013 140 Millionen Euro zu Verfügung.
Die Personalentwicklung und das lebenslage Lernen in den Unternehmen wird immer wichtiger. Dabei wurde im vergangenen Jahrzehnt an den Kosten der betrieblichen Weiterbildung eher geknausert. Damit muss Schluss sein, wenn in der Zukunft das Renteneintrittsalter heraufgesetzt und damit auch die Berufsjahre wieder verlängert werden.
Zu den Förderinstrumenten der Personalentwicklung gehört auch die Sozialplanrichtlinie
Es stehen schon zahlreiche Förderinstrumente auf Bundes- und Landesebene zur Verfügung – so z. B. das sogenannte Meister-Bafög oder Programme für gering Qualifizierte und ältere Arbeitnehmer.
Die neue Sozialplanrichtlinie bereichert dieses Förderszenario. Mit 140 Millionen Euro fördern und unterstützen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Europäische Sozialfonds im Zeitraum zwischen 2009 und 2013 mit der neuen Sozialplanrichtlinie die Förderkulisse in der Personalentwicklung und der betrieblichen Weiterbildung.
Die Ziele und Handlungsfelder der Sozialplanrichtlinie
Das wesentliche Element ist die Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung. Dabei werden zwei unterschiedliche Handlungsfelder definiert:
- Verbesserung der Rahmenbedingungen der betrieblichen Weiterbildung (Stärkung der Berstungsstrukturen, Ermittlung von betrieblichem Handlungsbedarf, Tranfer in die Praxis, Kooperation der Weiterbildungsträger und Erfahrungsaustausch)
- Weiterbildungsmaßnahmen im Betrieb.
Die Voraussetzung für die Teilnahme
Voraussetzung für die Förderung ist eine bestehender Qualifizierungstarifvertrag oder eine regionale bzw. branchenbezogene Betriebsvereinbarung der Sozialpartner der Weiterbildung. Antragsberechtigt sind Tarifvertragspartner zur Umsetzung von bestehenden Qualifizierungsverträgen oder Vereinbarungen und Unternehmen, die in den Regelungsbereiches eines Qualifizierungsvertrages fallen.
Tipp: Fragen Sie bei ihrem Arbeitgeberverband oder der Gewerkschaft nach. Über den Antrag entscheidet eine Regiestelle des Bundesverwaltungsamtes.