Die Personengruppenschlüssel sollten Sie kennen

In der betrieblichen Lohnabrechnung müssen Sie auch die DEÜV-Meldungen zur Sozialversicherung erstellen. In diesen müssen Sie unter anderem die Personengruppenschlüssel der Arbeitnehmer erfassen und erstatten. In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht der aktuell geltenden Personengruppenschlüssel.

Diese Personengruppenschlüssel gibt es

Im DEÜV-Meldeverfahren müssen Sie alle Arbeitnehmer, die in Ihrem Betrieb beschäftigt sind, zur Sozialversicherung anmelden. In den DEÜV-Meldungen müssen Sie dabei auch den Personengruppenschlüssel für die Arbeitnehmer hinterlegen.

Hierbei sind die Personen, die Sie an die Einzugsstellen der Krankenkassen bzw. die Minijob-Zentrale melden, näher von ihnen zu spezifizieren. Der Personengruppenschlüssel ist stets 3-stellig und fast einen sozialversicherungsrechtlichen Personenkreis zusammen.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Personengruppenschlüssel:

Für die Meldungen zur Sozialversicherung ist unter anderem der Personengruppenschlüssel anzugeben.

Personenkreis

101

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale

102

Auszubildende

103

Beschäftigte in Altersteilzeit

104

Hausgewerbetreibende

105

Praktikanten, Auszubildende ohne Arbeitsentgelt

106

Werkstudenten

107

Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder ähnlichen Einrichtungen

108

Bezieher von Vorruhestandsgeld

109

Minijobber

110

Kurzfristig Beschäftigte

111

Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen

112

Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft

113

Nebenerwerbslandwirte

114

Nebenerwerbslandwirte – saisonal beschäftigt

116

Ausgleichsgeld nach dem FELEG

118

Unständig Beschäftigte

119

Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters

121*

Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nicht übersteigt

122*

Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung

123*

Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten

127

Behinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind.

190

Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind.

 * seit 2012