Die Nominelle Kapitalerhaltung

Bei der nominellen Kapitalerhaltung erfolgt die Bewertung der Vermögensgegenstände auf der Basis der Anschaffungswerte. Ein kleiner Bewertungsspielraum besteht lediglich bei den Abschreibungen. Somit nimmt das Sachvermögen bei der nominellen Kapitalerhaltung durch steigende Preise von Periode zu Periode ab.

Bei der nominellen Kapitalerhaltung basiert die Bewertung der Vermögensgegenstände auf deren Anschaffungswerten und es besteht nur ein kleiner Bewertungsspielraum bei den Abschreibungen.

Nominelle Kapitalerhaltung bei steigenden Preisen

Demnach nimmt das Sachvermögen (Maschinen, Vorräte usw.) bei nomineller Kapitalerhaltung bei steigenden Preisen von Periode zu Periode ab. Hinweis: Trotz dieses Problems basieren sowohl handels- als auch steuerrechtliche Bewertungsgrundsätze weitgehend auf diesem Konzept.

Argumentation bei nomineller Kapitalerhaltung

Vertreter der nominellen Kapitalerhaltung gehen davon aus, dass in dem Ausmaß, in Preissteigerungen zu einer realen Geldentwertung führen, auch die mit Geldschulden verbundene reale Belastung sinkt. Daher würde – so die Argumentation – auch ein reduziertes Vermögen zur Absicherung eines gegebenen Verschuldungsvolumens ausreichen.

Kritik am Konzept der nominellen Kapitalerhaltung

Bedingt durch hohe Inflationsraten in den 1920er Jahren wurde das Konzept der nominellen Kapitalerhaltung zunehmend kritisiert. So wurde unter anderem von Schmalenbach vorgeschlagen, die auf unterschiedliche Zeitpunkte bezogenen Positionen aus Bilanz und Erfolgsrechnung mithilfe allgemeiner Preisindizes zu korrigieren.

Beachten Sie: Auch dieses Konzept ist nicht ohne Probleme, da Sie je nach gewähltem Preisindex unter Umständen verschiedene Rechenergebnisse erhalten.

Letztlich lassen sich keine objektiven Argumente für die Wahl eines bestimmten Preisindex finden, sodass die Verfolgung des Prinzips – ebenso wie die nominelle Kapitalerhaltung – keine volle Zustimmung gefunden hat.